Substanzwert und ideeller Wert
Der Praxiswert setzt sich aus dem Substanzwert (materielle Ausstattung) und dem ideellen Wert (Goodwill) zusammen.
Der Substanzwert umfasst die materiellen Wirtschaftsgüter der Praxis: Behandlungsgeräte, Einrichtung, EDV und Vorräte, jeweils mit ihrem aktuellen Zeitwert. Der ideelle Wert steht für den Goodwill, also für den übertragbaren Patientenstamm, den Standort, den eingeführten Namen und die laufenden Verträge. Während sich der Substanzwert vergleichsweise klar bestimmen lässt, erfordert der ideelle Wert ein Bewertungsverfahren, das die Ertragskraft der Praxis abbildet. Der ideelle Wert macht bei gut eingeführten Praxen häufig den größeren Teil des Gesamtwerts aus.
Die modifizierte Ertragswertmethode der Bundesärztekammer
Die modifizierte Ertragswertmethode der Bundesärztekammer leitet den ideellen Wert aus dem nachhaltig erzielbaren Gewinn ab, bereinigt um einen kalkulatorischen Arztlohn.
Ausgangspunkt ist der durchschnittliche, um außerordentliche und nicht übertragbare Effekte bereinigte Gewinn der Praxis. Davon wird ein kalkulatorischer Arztlohn für die Tätigkeit des Praxisinhabers abgezogen, weil dieser Anteil an die Person und nicht an die Praxis gebunden ist. Der verbleibende, übertragbare Ertrag wird über einen begrenzten Prognosezeitraum angesetzt. Das Verfahren ist im ärztlichen Bereich anerkannt und berücksichtigt, dass ein Patientenstamm nicht dauerhaft, sondern nur für eine Übergangszeit verlässlich übertragbar ist.
Faustformeln auf Umsatzbasis
Faustformeln setzen den Praxiswert als Prozentsatz des Jahresumsatzes an, sie liefern nur eine grobe Spanne und ersetzen keine Bewertung.
In der Praxis kursieren Daumenregeln, die den ideellen Wert als Anteil eines durchschnittlichen Jahresumsatzes ausdrücken. Solche Formeln sind schnell, blenden aber die Kostenstruktur, die tatsächliche Ertragskraft und die Übertragbarkeit des Patientenstamms aus. Zwei Praxen mit gleichem Umsatz können sehr unterschiedlich profitabel sein. Für eine erste Orientierung sind Faustformeln brauchbar, für die Verhandlung über einen Kaufpreis oder für steuerliche Zwecke reichen sie nicht. Sie sollten durch ein ertragsorientiertes Verfahren überprüft werden.
Steuerliche Bedeutung des Praxiswerts
Der erworbene Goodwill ist beim Käufer ein abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut, beim Abgebenden fließt er in den Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG ein.
Die Aufteilung des Kaufpreises auf Substanz und Goodwill wirkt auf beide Seiten. Der Erwerber aktiviert den Praxiswert und schreibt ihn über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab, ebenso die materiellen Wirtschaftsgüter über ihre jeweilige Nutzungsdauer. Beim Abgebenden bestimmt der Wert den Veräußerungsgewinn und damit die mögliche Begünstigung durch Freibetrag und ermäßigten Steuersatz. Wie die Praxisabgabe besteuert wird, lesen Sie im Beitrag Praxisabgabe richtig versteuern. Weil die Aufteilung Folgen für beide Parteien hat, gehört sie in den Übergabevertrag.
Was den Praxiswert beeinflusst
Der ideelle Wert hängt vor allem davon ab, wie übertragbar und nachhaltig der Ertrag der Praxis ist.
Mehrere Faktoren wirken auf den Praxiswert. Die Fachrichtung bestimmt die Ertragsstruktur und die Abhängigkeit von der Person des Inhabers, eine stark auf den Behandler zugeschnittene Praxis ist schwerer übertragbar als eine breit aufgestellte. Standort und Patientenstruktur, der Anteil an Privatleistungen, der Zustand der Geräte sowie laufende Miet- und Personalverträge fließen ebenfalls ein. Bei einer Zahnarztpraxis kommt das Eigenlabor als eigener Bewertungsbaustein hinzu. Auch die Form der Übergabe spielt eine Rolle: Bleibt der Abgebende für eine Übergangszeit in der Praxis, sichert das die Übertragung des Patientenstamms und stützt den ideellen Wert. Diese Einflussgrößen erklären, warum zwei umsatzgleiche Praxen unterschiedlich bewertet werden.
Erste Orientierung und belastbare Bewertung
Für einen ersten Eindruck können Sie ein vereinfachtes Ertragswertverfahren nutzen, etwa über unseren Praxiswert-Rechner. Er führt Substanz- und Ertragswert zusammen und liefert eine grobe Orientierung. Die belastbare Bewertung berücksichtigt Fachrichtung, Standort, Vertragslage und die Übertragbarkeit des Patientenstamms und erstellen wir im Rahmen der Begleitung im Praxis-Lebenszyklus.