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Praxis-Lebenszyklus

Praxisgründung, Übergabe und Bewertung.

Von der Niederlassung bis zur Praxisabgabe begleiten wir jede steuerliche Weichenstellung im Leben einer Praxis. Spezialisiert auf Heilberufe, in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis.

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Der Praxis-Lebenszyklus umfasst die Praxisgründung, die laufende Praxisphase, die Praxisbewertung und am Ende die Praxisübergabe oder Praxisabgabe. Jede dieser Phasen hat eigene steuerliche Hebel. Wer früh plant, sichert Gestaltungsspielraum: bei der Rechtsform vor der Niederlassung ebenso wie bei der Begünstigung des Veräußerungsgewinns nach §§ 16, 34 EStG am Ende.

Vier Phasen

Der Lebenszyklus einer Praxis.

Praxisgründung, Praxisbewertung, Praxisübergabe und Praxisabgabe folgen aufeinander, brauchen aber jeweils andere steuerliche Antworten. Ein Überblick über die vier Phasen.

01

Praxisgründung und Niederlassung

Vor der Niederlassung entstehen die größten Gestaltungsspielräume: Standortwahl, Rechtsform, Investitionsplanung und Förderung. Wir klären die steuerliche Behandlung von Praxiskauf gegen Neugründung, planen die Finanzierung mit und richten die Buchhaltung mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen ein.

02

Praxisbewertung und Praxiswert

Der Praxiswert setzt sich aus dem Substanzwert (Geräte, Einrichtung, Vorräte) und dem ideellen Wert (Goodwill, Patientenstamm) zusammen. Wir ordnen die gängigen Verfahren ein, von der modifizierten Ertragswertmethode der Bundesärztekammer bis zur Faustformel auf Umsatzbasis, und zeigen, was steuerlich trägt.

03

Praxisübergabe und Praxisnachfolge

Bei der Praxisübergabe steht die Verteilung des Kaufpreises auf Substanz und Goodwill im Mittelpunkt, weil sie über die Abschreibung beim Erwerber und die Versteuerung beim Abgebenden entscheidet. Wir planen den Übergabezeitpunkt, die Nachfolge in einer Berufsausübungsgemeinschaft und die Übergangsphase.

04

Praxisabgabe und Veräußerung

Die Praxisabgabe wird als Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG behandelt. Unter Voraussetzungen greifen der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz (Fünftelregelung oder halber Steuersatz ab 55 Jahren). Wir prüfen, wie sich der Veräußerungsgewinn ermitteln und die Begünstigung sichern lässt.

Praxiswert

Was ist Ihre Praxis wert?

Der Praxiswert entscheidet über Kaufpreis, Abschreibung und Steuerlast. Für eine erste Orientierung haben wir einen Praxiswert-Rechner gebaut, der Substanz- und Ertragswert zusammenführt. Die belastbare Bewertung für Kauf, Übergabe oder Nachfolge erstellen wir anschließend im Mandat.

Praxiswert berechnen

Faustformeln auf Umsatzbasis liefern nur eine grobe Spanne. Die modifizierte Ertragswertmethode der Bundesärztekammer rechnet mit dem nachhaltig erzielbaren Gewinn, bereinigt um einen kalkulatorischen Arztlohn. Welches Verfahren trägt, hängt von Fachrichtung und Konstellation ab.

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Bewertung im Einzelfall und keine Steuerberatung.

Schwerpunkt Zahnarztpraxis

Zahnarztpraxis kaufen, verkaufen, übernehmen.

Kauf, Verkauf und Übernahme einer Zahnarztpraxis entscheiden sich steuerlich an der Aufteilung des Kaufpreises und an der Begünstigung des Veräußerungsgewinns. Wer früh plant, sichert beim Erwerb das Abschreibungsvolumen und bei der Abgabe den ermäßigten Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG.

Zahnarztpraxis kaufen

Beim Kauf einer Zahnarztpraxis wird der Kaufpreis auf Inventar, Behandlungseinheiten und Geräte, das Eigenlabor und den Praxiswert (Goodwill) aufgeteilt. Inventar und Geräte schreiben Sie über ihre Nutzungsdauer ab, den Goodwill als immaterielles Wirtschaftsgut ebenfalls. Diese Aufteilung gehört in den Kaufvertrag, weil sie Ihr künftiges Abschreibungsvolumen und die Steuerlast bestimmt. Die Finanzierung ordnen wir mit Tilgung und Abschreibung ein.

Zahnarztpraxis verkaufen

Der Verkauf einer Zahnarztpraxis ist eine Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr kommen einmalig ein Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz in Betracht, alternativ greift die Fünftelregelung. Maßgeblich ist der Veräußerungsgewinn, also der Erlös abzüglich Buchwert und Veräußerungskosten. Vorbereitende Investitions- und Entnahme-Entscheidungen wirken darauf, deshalb planen wir die Abgabe einige Jahre im Voraus.

Übernahme und Einstieg

Die Übernahme einer Zahnarztpraxis läuft als Komplettkauf oder als schrittweiser Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Beim BAG-Einstieg kommt es auf die Bewertung des Anteils, den Gewinnverteilungsschlüssel und die Behandlung stiller Reserven an. Wir bewerten die Praxis, gestalten die Kaufpreisaufteilung und stimmen die steuerliche Seite mit dem Gesellschaftsvertrag ab.

Praxisschließung ohne Nachfolger

Findet sich kein Käufer, wird die Praxis aufgegeben statt veräußert. Auch diese Betriebsaufgabe ist nach §§ 16, 34 EStG begünstigt: Die stillen Reserven werden aufgedeckt, der Aufgabegewinn kann unter Freibetrag und ermäßigten Steuersatz fallen. Wir bewerten das verbleibende Inventar, klären die Behandlung des Praxiswerts und planen den Zeitpunkt der Aufgabe, damit die Begünstigung trägt und keine vermeidbare Belastung entsteht.

Eine erste Orientierung zum Wert gibt unser Praxiswert-Rechner. Die zahnärztlichen Besonderheiten von KZV-Abrechnung über Eigenlabor bis Goodwill finden Sie unter Steuerberatung für Zahnärzte.

Häufige Fragen

Praxis-Lifecycle, kurz erklärt.

Wann sollte ich vor einer Praxisgründung mit dem Steuerberater sprechen?

+

So früh wie möglich, idealerweise bevor Verträge unterschrieben sind. Vor der Niederlassung lässt sich die Rechtsform wählen, die Finanzierung gestalten und die Frage Praxiskauf gegen Neugründung steuerlich abwägen. Nach der Eintragung ist vieles davon nicht mehr veränderbar.

Wie wird der Praxiswert ermittelt?

+

Der Praxiswert besteht aus dem Substanzwert (Geräte, Einrichtung, Vorräte) und dem ideellen Wert, also dem Goodwill aus Patientenstamm und Ruf. In der Praxis kommen die modifizierte Ertragswertmethode der Bundesärztekammer und vereinfachte Faustformeln auf Umsatzbasis vor. Für eine erste Orientierung können Sie unseren Praxiswert-Rechner nutzen, die belastbare Bewertung erfolgt im Mandat.

Wie wird der Gewinn aus einer Praxisabgabe versteuert?

+

Die Praxisabgabe gilt als Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, kommen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz in Betracht. Den Veräußerungsgewinn und die Begünstigung prüfen wir individuell, pauschale Zusagen sind nicht möglich.

Kann der Erwerber den Praxiswert abschreiben?

+

Der erworbene Praxiswert (Goodwill) wird beim Erwerber als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Aufteilung des Kaufpreises auf Substanz und Goodwill ist deshalb für beide Seiten relevant und gehört in den Übergabevertrag.

Was ist bei einer Praxisübergabe innerhalb einer BAG zu beachten?

+

Beim Ein- oder Austritt aus einer Berufsausübungsgemeinschaft kommt es auf die Bewertung des Anteils, den Gewinnverteilungsschlüssel und die Behandlung stiller Reserven an. Wir gestalten die steuerliche Seite und stimmen sie mit dem Gesellschaftsvertrag ab.

Begleiten Sie auch die Finanzierung einer Praxisübernahme?

+

Wir erstellen die Planungsrechnung für die Bank, ordnen Tilgung und Abschreibung ein und begleiten KfW-Förderanträge. Die eigentliche Kreditentscheidung trifft Ihre Bank, wir liefern die steuerlich belastbaren Zahlen dafür.

Was ist beim Kauf einer Zahnarztpraxis steuerlich zu beachten?

+

Beim Kauf einer Zahnarztpraxis wird der Kaufpreis auf Inventar und Geräte, das Eigenlabor und den Praxiswert (Goodwill) aufgeteilt, jede Komponente wird unterschiedlich abgeschrieben. Diese Aufteilung gehört in den Kaufvertrag, weil sie über Ihr künftiges Abschreibungsvolumen entscheidet. Wir ordnen Kaufpreis und Finanzierung steuerlich ein, die zahnärztlichen Besonderheiten finden Sie unter Steuerberatung für Zahnärzte.

Wie wird der Verkauf einer Zahnarztpraxis versteuert?

+

Der Verkauf einer Zahnarztpraxis gilt als Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG. Unter Voraussetzungen, etwa ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, kommen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz in Betracht. Den Veräußerungsgewinn und die Begünstigung prüfen wir individuell, die Vorbereitung beginnt idealerweise einige Jahre vor der Abgabe.

Was passiert bei einer Praxisschließung ohne Nachfolger?

+

Findet sich kein Käufer, wird die Praxis aufgegeben statt veräußert. Auch die Betriebsaufgabe ist nach §§ 16, 34 EStG begünstigt: Stille Reserven werden aufgedeckt, der Aufgabegewinn kann unter Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz fallen. Wir bewerten das verbleibende Inventar, klären die Behandlung des Praxiswerts und planen den Zeitpunkt der Aufgabe steuerlich mit.

Vor der nächsten Weichenstellung sprechen.

Je früher die Beratung beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt. Kostenlos, unverbindlich, persönlich.