Steuerberater für Fachärzte. In Bonn und Köln.
Radiologie, Orthopädie, Augenheilkunde, Dermatologie und weitere Fachrichtungen, mit Tiefe in Privatliquidation und Großgeräte-Steuerlogik.
Erstgespräch vereinbarenAls Steuerberater im Gesundheitswesen betreuen wir Fachärzte aller Fachrichtungen. Fachärztliche Praxen unterscheiden sich stark: hoher Privatanteil, Abrechnung nach GOÄ, oft kapitalintensive Großgeräte und Apparategemeinschaften. Wir bringen die steuerliche Tiefe, die jede Fachrichtung verlangt, vom radiologischen MRT-Verbund bis zur dermatologischen Privatpraxis.
Steuerberatung für Mediziner im fachärztlichen Bereich heißt: GOÄ-Privatliquidation sauber von der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG trennen, Großgeräte über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG planen und Apparate- sowie Praxisgemeinschaften mitunternehmerisch richtig abbilden. Wir buchen mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81), erstellen Mitunternehmerbilanzen für BAG und MVZ und begleiten als Steuerberater für Heilmittelerbringer und Mediziner auch die Praxisbewertung und Veräußerung nach §§ 16/34 EStG. Gerade bei kapitalintensiven Fachrichtungen lohnt die frühe Investitionsplanung: Der Investitionsabzugsbetrag verlagert Aufwand in das Jahr vor der Anschaffung und glättet so die Steuerlast. Bei Apparategemeinschaften ordnen wir den Abzug der richtigen Gesellschaft zu. Eine monatliche, fachrichtungsgerecht gegliederte BWA macht sichtbar, welcher Leistungsbereich Ihre Praxis trägt.
Spezielle Steuerthemen für Fachärzte.
Fachärzte haben steuerliche Anforderungen, die in der Standardberatung untergehen. Wir bringen die Tiefe, die Ihre Praxis braucht.
GOÄ und Privatliquidation
Privatärztliche Abrechnung nach der GOÄ steuerlich richtig erfassen, mit sauberer Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlung von steuerpflichtigen Gutachten- und Verkaufsleistungen.
Großgeräte und Apparategemeinschaft
MRT, CT, Laser, OP-Technik. Wir nutzen den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und Sonderabschreibungen und strukturieren Apparategemeinschaften steuerlich sauber.
Praxisgemeinschaft und BAG
Kosten- und Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ. Wir klären Mitunternehmerschaft, Gewinnverteilung und die Abgrenzung zur reinen Organisationsgemeinschaft.
Fachrichtungs-Spezifika
Jede Fachrichtung hat eigene Erlös- und Kostenstrukturen, von der hohen Geräteintensität der Radiologie bis zum hohen Privatanteil der Dermatologie. Wir bilden das im Kontenrahmen ab.
MVZ-Strukturen
Medizinische Versorgungszentren mit Trägergesellschaft, angestellten Ärzten und mehreren Standorten steuerlich und gesellschaftsrechtlich begleiten.
Praxiswert und Abgabe
Praxisbewertung und Veräußerung nach §§ 16 und 34 EStG, frühzeitig geplant für den ermäßigten Steuersatz.
Was wir für Fachärzte tun.
- 01Jahresabschluss und EÜR mit Heilberufe-Spezifika
- 02Laufende Buchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81)
- 03GOÄ-Privatliquidation steuerlich erfassen und abgrenzen
- 04Großgeräte-Investitionsplanung nach § 7g EStG
- 05Apparate- und Praxisgemeinschaft strukturieren
- 06Lohn- und Gehaltsabrechnung für medizinisches Fachpersonal
- 07BAG- und MVZ-Konstellationen mit Mitunternehmerbilanz
- 08Praxisbewertung, Praxiskauf und Praxisabgabe
Passende Leistungen und Rechner.
Was Fachärzte uns fragen.
Was leistet ein Steuerberater für das Gesundheitswesen bei Fachärzten?
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Ein auf das Gesundheitswesen spezialisierter Steuerberater bildet die fachärztlichen Besonderheiten ab: GOÄ-Privatliquidation, Großgeräte-Abschreibung, Apparategemeinschaften und MVZ-Strukturen. Wir buchen mit dem Heilberufe-Kontenrahmen SKR 81 und kennen die mitunternehmerische Behandlung von BAG und Gemeinschaftspraxis.
Wie wird die Privatliquidation nach GOÄ versteuert?
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Honorare aus der GOÄ-Privatliquidation gehören zu den freiberuflichen Einkünften nach § 18 EStG. Soweit es sich um Heilbehandlung handelt, sind sie nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Gutachten ohne therapeutisches Ziel und Verkaufsleistungen können umsatzsteuerpflichtig sein, wir grenzen das pro Leistungsart ab.
Wie nutze ich den Investitionsabzugsbetrag für ein MRT oder CT?
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Vor der Anschaffung eines Großgeräts können Sie nach § 7g EStG bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten als Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd vorziehen, im Anschaffungsjahr kommt eine Sonderabschreibung hinzu. Bei Apparategemeinschaften ordnen wir den Abzug der richtigen Gesellschaft zu. Die Größenordnung zeigt der IAB-Rechner.
Was ist der Unterschied zwischen Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis?
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Die Gemeinschaftspraxis, heute Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), ist eine gemeinsame Berufsausübung mit gemeinsamer Abrechnung und gemeinsamem Gewinn, steuerlich eine Mitunternehmerschaft. Die Praxisgemeinschaft teilt nur Räume und Personal, jeder Arzt rechnet eigenständig ab. Die Abgrenzung hat erhebliche steuerliche Folgen, wir prüfen die Konstellation.
Welche Rechtsform passt für eine fachärztliche Kooperation?
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Für die fachärztliche Zusammenarbeit kommen Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft als GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, Praxisgemeinschaft oder ein MVZ in Betracht. Die Wahl wirkt auf Haftung, Gewinnverteilung und Steuerlast. Wir beraten zur Rechtsform und begleiten die Gründung gemeinsam mit Ihrem Berufsrechtler.
Erstgespräch für Fachärzte.
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.