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SteuerkanzleiBonn · Köln · Rhein-Sieg
Ärzte
Schwerpunkt Allgemeinmedizin

Steuerberater für Allgemeinmediziner. In Bonn und Köln.

Hausarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ, wir betreuen die ganze Spannweite vom Einzelsitz bis zum Verbund.

Erstgespräch vereinbaren

Als Steuerberater für Ärzte begleiten wir Allgemeinmediziner und Hausärzte, das Rückgrat der ambulanten Versorgung. Steuerlich heißt das: KV-Quartalsabrechnungen periodengerecht erfassen, IGeL-Umsatzsteuer sauber abgrenzen, häufig BAG-Konstellationen abbilden und den Lebenszyklus von der Niederlassung bis zur Übergabe begleiten.

Der niedergelassene Arzt ist als Freiberufler tätig und ermittelt den Gewinn in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Wir buchen mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81), erfassen die Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein korrekt und trennen umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von steuerpflichtigen IGeL- und Gutachten-Leistungen. Für Praxispersonal und MFA rechnen wir Lohn mit allen Meldungen ab. Vor jeder Weichenstellung, Niederlassung, BAG-Eintritt oder Investition, schafft frühe Beratung den größten Gestaltungsspielraum. Auch der Freiberufler-Status will gesichert sein: Stellen Sie Kollegen an oder verkaufen Sie in nennenswertem Umfang Waren, kann eine gewerbliche Abfärbung mit Gewerbesteuer drohen. Wir prüfen die Konstellation, behalten die Kleinunternehmergrenze bei den IGeL-Umsätzen im Auge und liefern eine monatliche BWA, mit der Sie Ihre Praxis steuern statt nur abrechnen.

Was uns auszeichnet

Spezielle Steuerthemen für Allgemeinmediziner.

Allgemeinmediziner haben steuerliche Anforderungen, die in der Standardberatung untergehen. Wir bringen die Tiefe, die Ihre Praxis braucht.

01

KV-Quartalsabrechnung

Quartalsabrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein steuerlich richtig erfassen, auch bei Quartalsverschiebungen, Abschlägen und Korrekturen.

02

IGeL-Umsatzsteuer

Individuelle Gesundheitsleistungen sind oft umsatzsteuerpflichtig, im Gegensatz zu Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG. Wir gliedern korrekt und behalten die Kleinunternehmergrenze im Blick.

03

BAG und MVZ

Berufsausübungsgemeinschaften, üBAG und MVZ. Wir erstellen Mitunternehmerbilanzen und beraten zu Eintritt und Ausscheiden von Partnern.

04

Freiberufler-Status

Der Arzt als Freiberufler: EÜR statt Bilanz, keine Gewerbesteuer bei reiner heilkundlicher Tätigkeit. Wir sichern den Status auch bei Anstellung von Kollegen ab.

05

Niederlassung

Begleitung von der Standortwahl über KfW-Förderung und Investitionsplanung bis zur ersten Quartalsabrechnung.

06

Praxis-Lifecycle

Gründung, Übernahme, Übergabe und Veräußerung. Wir begleiten alle Phasen mit Blick auf die §§ 16/34 EStG bei der Abgabe.

Leistungen

Was wir für Allgemeinmediziner tun.

  • 01Jahresabschluss und Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • 02Laufende Buchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81)
  • 03Lohn- und Gehaltsabrechnung für MFA und Praxispersonal
  • 04KV-Quartalsabrechnung steuerlich erfassen
  • 05IGeL und Privatliquidation umsatzsteuerlich abgrenzen
  • 06BAG-Mitunternehmerbilanz und Gewinnverteilung
  • 07MVZ-Strukturen und Trägergesellschaft
  • 08Praxis-Lifecycle: Gründung, Übergabe, Veräußerung
Häufige Fragen

Was Allgemeinmediziner uns fragen.

Zahlt ein niedergelassener Arzt Gewerbesteuer?

+

Nein. Der niedergelassene Arzt übt eine freiberufliche, heilkundliche Tätigkeit nach § 18 EStG aus und unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Vorsicht ist geboten bei gewerblichen Nebentätigkeiten wie Warenverkauf oder bei der Anstellung von Kollegen ohne eigene Leitungsverantwortung, hier kann eine Abfärbung drohen. Wir prüfen und sichern den Freiberufler-Status ab.

Sind IGeL-Leistungen umsatzsteuerpflichtig?

+

Individuelle Gesundheitsleistungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie ein medizinisches Behandlungsziel verfolgen. Reine Wunsch- und Lifestyle-Leistungen ohne therapeutisches Ziel sind umsatzsteuerpflichtig nach Regelsatz. Wir grenzen jede Leistung ab und behalten die Kleinunternehmergrenze im Auge. Die Belastung lässt sich vorab mit dem IGeL-Umsatzsteuer-Rechner abschätzen.

Welcher Kontenrahmen gilt für eine Arztpraxis?

+

Für Heilberufe nutzen wir den DATEV-Branchenkontenrahmen SKR 81. Er bildet Kassen- und Privatliquidation, IGeL, Praxisbedarf und Personal getrennt ab, statt alles in Allzweck-Konten zu buchen. Das macht die BWA aussagekräftig und die Quartalsabrechnung nachvollziehbar.

Wann sollte ich als Arzt mit der steuerlichen Beratung beginnen?

+

Vor jeder Weichenstellung: Niederlassung, BAG-Eintritt, MVZ-Gründung, Investition oder Mitarbeitereinstellung. Je früher die Beratung beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt, nach der Eintragung sind viele Strukturentscheidungen festgeschrieben.

Wie wird die Übernahme einer Arztpraxis bewertet und abgeschrieben?

+

Bei der Übernahme einer Arztpraxis wird der Kaufpreis auf materielle Wirtschaftsgüter und den Praxiswert aufgeteilt. Der Praxiswert ist abnutzbar und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Wir bewerten die Praxis, etwa über das modifizierte Ertragswertverfahren der Ärztekammer, und gestalten die Kaufpreisaufteilung steuerlich sauber.

Erstgespräch für Allgemeinmediziner.

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.