Steuerberater für Zahnärzte. In Bonn und Köln.
Wir betreuen Zahnärzte und zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, mit Tiefe in KZV-Abrechnung, Eigenlabor und Investitionssteuerrecht.
Erstgespräch vereinbarenAls Steuerberater für Zahnärzte kennen wir die Spezifika der zahnärztlichen Praxis, von der KZV-Quartalsabrechnung über die Eigenlabor-Behandlung bis zur Investition in CEREC-Systeme. Zahnärztliche Praxen verbinden Heilbehandlung, eigenes Labor und kapitalintensive Technik in einem Betrieb. Steuerlich verlangt das eine saubere Trennung der Bereiche und einen Kontenrahmen, der das abbildet.
Wir buchen mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81), grenzen umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von steuerpflichtigen Leistungen wie Bleaching oder Mundhygiene-Verkauf ab und planen Großgeräte-Investitionen über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Für die Lohnabrechnung Ihrer ZFA und Prophylaxe-Kräfte nutzen wir die einschlägigen Tarife. Steht eine Praxisabgabe an, bereiten wir die Veräußerung nach §§ 16 und 34 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz vor, idealerweise drei bis fünf Jahre im Voraus.
Spezielle Steuerthemen für Zahnärzte.
Zahnärzte haben steuerliche Anforderungen, die in der Standardberatung untergehen. Wir bringen die Tiefe, die Ihre Praxis braucht.
KZV-Quartalsabrechnung
Quartalsabrechnungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung steuerlich richtig erfassen: Honoraransprüche, Abschlagszahlungen, Korrekturen und Rückforderungen periodengerecht zuordnen.
Eigenlabor steuerlich
Das zahnärztliche Eigenlabor ist ein eigener steuerlicher Bereich mit eigener Gewinnermittlung. Wir gliedern Material, Personal und Erlöse korrekt und nutzen die Gestaltungsspielräume.
CEREC und Großgeräte
Investitionen in CEREC-Systeme, intraorale Scanner, DVT und Behandlungseinheiten. Wir nutzen den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und Sonderabschreibungen für die optimale Abschreibung.
Privatliquidation und Mehrwertleistungen
Privatabrechnung über die GOZ und Selbstzahler-Leistungen sauber von der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG abgrenzen, damit keine Nachzahlung droht.
Berufsausübungsgemeinschaft
Zahnärztliche BAG und Praxisgemeinschaft steuerlich strukturieren: Mitunternehmerbilanz, Gewinnverteilungsschlüssel, Eintritt und Ausscheiden von Partnern.
Praxisabgabe nach §§ 16/34 EStG
Praxisverkauf mit ermäßigtem Steuersatz und Freibetrag. Die richtige Vorbereitung beginnt drei bis fünf Jahre vor der Abgabe, wir planen den Übergang frühzeitig.
Was wir für Zahnärzte tun.
- 01Jahresabschluss und EÜR mit Heilberufe-Spezifika
- 02Laufende Buchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81)
- 03Lohn- und Gehaltsabrechnung für ZFA und Prophylaxe-Personal
- 04KZV-Quartalsabrechnung steuerlich erfassen
- 05Eigenlabor-Buchhaltung und Abgrenzung
- 06Investitionsplanung (CEREC, Scanner, DVT, Einheiten) nach § 7g EStG
- 07Praxiskauf, Praxisabgabe und BAG-Konstellationen
- 08Privatliquidation und Umsatzsteuer-Abgrenzung
Passende Leistungen und Rechner.
Jahresabschluss und EÜR
Mehr erfahrenInvestitionsabzug für CEREC und Großgeräte berechnen
Zum RechnerPraxisgründung, Übergabe und Bewertung
Mehr erfahrenZum Vertiefen lesen Sie in unserem Ratgeber IGeL und Umsatzsteuer: wann USt-Pflicht entsteht.
Was Zahnärzte uns fragen.
Was macht ein Steuerberater für Zahnärzte anders als eine allgemeine Kanzlei?
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Ein Steuerberater für Zahnärzte bucht mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81), trennt das Eigenlabor als eigenen Bereich ab, erfasst die KZV-Quartalsabrechnung periodengerecht und kennt die Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlung von steuerpflichtigen Leistungen. Diese Tiefe geht in Standardberatung unter.
Wie wird das zahnärztliche Eigenlabor steuerlich behandelt?
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Das Eigenlabor ist ein eigener steuerlicher Bereich mit eigener Erlös- und Kostenzuordnung. Material, Personal und Geräte werden getrennt erfasst. Wir gliedern die Buchhaltung so, dass das Labor sauber von der zahnärztlichen Behandlung abgegrenzt ist und prüfen die jeweiligen Optimierungsspielräume.
Welche Abschreibung gilt für ein CEREC-System oder einen Intraoralscanner?
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Großgeräte wie CEREC, DVT oder Intraoralscanner werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Zusätzlich nutzen wir den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Sie ziehen bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd ab. Die Größenordnung lässt sich vorab mit dem IAB-Rechner abschätzen.
Wie bereite ich die Abgabe meiner Zahnarztpraxis steuerlich vor?
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Die Praxisabgabe wird nach §§ 16 und 34 EStG mit ermäßigtem Steuersatz und Freibetrag begünstigt. Die Vorbereitung beginnt idealerweise drei bis fünf Jahre vor der Abgabe, weil Investitions- und Entnahme-Entscheidungen den Veräußerungsgewinn beeinflussen. Wir begleiten Bewertung und Übergabe über den gesamten Praxis-Lebenszyklus.
Was ist beim Kauf einer Zahnarztpraxis steuerlich zu beachten?
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Beim Kauf einer Zahnarztpraxis wird der Kaufpreis auf Einrichtung, Geräte und den Praxiswert aufgeteilt, jede Komponente wird unterschiedlich abgeschrieben. Der Praxiswert wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Wir bewerten die Praxis, gestalten die Kaufpreisaufteilung und prüfen die Finanzierung mit Blick auf die laufende Steuerlast.
Erstgespräch für Zahnärzte.
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.