Zahnärzte in Bonn und Köln.
Wir betreuen Zahnärzte und zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften — mit Tiefe in KZV, Eigenlabor und Investitionssteuerrecht.
Erstgespräch vereinbarenZahnärztliche Praxen haben eigene steuerliche Spezifika — von der KZV-Quartalsabrechnung über Eigenlabor-Behandlung bis zu Investitionen in CEREC-Systeme. Wir bringen die Tiefe, die Ihre Praxis braucht.
Vier Tiefen.
Zahnärzte haben spezielle steuerliche Anforderungen. Wir bringen die Tiefe, die in Standardberatung untergeht.
KZV-Abrechnung
Quartalsabrechnungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung steuerlich richtig erfassen — Honoraransprüche, Korrekturen, Rückforderungen.
Eigenlabor steuerlich
Eigenlabor-Leistungen sind ein eigener steuerlicher Bereich — wir gliedern korrekt und nutzen die Optimierungsspielräume.
CEREC und Großgeräte
Investitionen in CEREC-Systeme, intraorale Scanner, Behandlungseinheiten — wir nutzen § 7g IAB und Sonderabschreibungen.
Praxisabgabe
Praxisverkauf nach §§ 16 und 34 EStG mit Halbsteuersatz — die richtige Vorbereitung beginnt 3 bis 5 Jahre vor der Abgabe.
Was wir für Zahnärzte tun.
- 01Jahresabschluss und EÜR mit Heilberufe-Spezifika
- 02Laufende Buchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen
- 03Lohn- und Gehaltsabrechnung Praxispersonal (ZAH-Tarif)
- 04Quartalsabrechnung KZV steuerlich erfassen
- 05Eigenlabor-Buchhaltung
- 06Investitionsplanung (CEREC, Scanner, Einheiten)
- 07Praxiskauf, Praxisabgabe, BAG-Konstellationen
- 08Privatliquidation und IGeL-Umsatzsteuer
Erstgespräch für Zahnärzte.
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.