Wechseln ohne Eigenaufwand.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem aktuellen Steuerberater? Wir übernehmen den Wechsel, Vollmacht, Datenmigration, Übergabe. Sie machen einen Termin, der Rest läuft im Hintergrund.
Wechselgespräch vereinbarenSteuerberater wechseln klingt nach Aufwand, ist es aber nicht. Wenn die neue Kanzlei den Prozess kennt, ist Ihre einzige Aufgabe das Erstgespräch und eine Unterschrift. Alle weiteren Schritte übernehmen wir.
In fünf Schritten zum neuen Steuerberater.
Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich. Wir hören Ihre Konstellation, prüfen Passung, klären Honorarrahmen schriftlich nach StBVV.
Vollmacht
Sie unterzeichnen eine Vollmacht, wir übernehmen ab da die Kommunikation mit Ihrer bisherigen Kanzlei.
Unterlagen-Übernahme
Wir fordern alle relevanten Unterlagen an: laufende Buchhaltung, Vorjahre, DATEV-Daten, Lohnstammdaten.
DATEV-Migration
Neue Mandantenanlage in DATEV, Übergabe der Buchhaltungsdaten, Integration ohne Daten-Lücken.
Laufende Betreuung
Ab dem ersten Tag: tagaktuelle Buchhaltung, monatliche BWA, persönlicher Ansprechpartner.
Sechs Vorteile.
Die meisten Mandanten wechseln, weil ihre aktuelle Kanzlei nicht erreichbar ist, Quartalsberichte verspätet kommen, oder weil keine Branchen-Tiefe da ist. Bei uns ändert sich genau das.
- Persönlicher Ansprechpartner, feste Kontaktperson, kein Call-Center
- Tagaktuelle Buchhaltung mit DATEV, BWA jederzeit im Webportal
- Branchen-Tiefe in Heilberufen, nicht Generalisten
- Honorarrahmen schriftlich nach StBVV, keine Überraschungen
- Unterjähriger Wechsel ohne Bruch in der Zahlungskette möglich
- Lohnabrechnung mit allen relevanten Tarifen (TVöD-K, MFA, ZAH-Tarif)
Kündigungsschreiben an den Steuerberater: Muster und Vorlage.
Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags ist formlos wirksam, sollte aber schriftlich und mit Datum erfolgen. Unten finden Sie eine sachliche Vorlage, ein Muster mit Platzhaltern. Setzen Sie Ihre Angaben ein, unterschreiben Sie und senden Sie es per Brief oder E-Mail an Ihre bisherige Kanzlei.
[Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Name der Kanzlei] [Anschrift der Kanzlei] [Ort], den [Datum] Kündigung des Steuerberatungsvertrags Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Steuerberatungsvertrag ordentlich zum [Datum / nächstmöglichen Zeitpunkt]. Zugleich widerrufe ich sämtliche erteilten Vollmachten, insbesondere die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt sowie den Zugriff auf meine DATEV-Daten, mit Wirkung zum Mandatsende. Ich bitte Sie, mir alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen (Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Lohnstammdaten und sonstige Belege) herauszugeben. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name / Unterschrift]
Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben.
Ordentliche Kündigung
Der Steuerberatungsvertrag ist ein Dienstvertrag und in der Regel ohne gesetzliche Mindestfrist ordentlich kündbar. Prüfen Sie eine im Vertrag vereinbarte Frist oder Laufzeit. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Vollmacht widerrufen
Widerrufen Sie zugleich die erteilten Vollmachten, etwa die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt und den Zugriff auf Ihr DATEV-Konto, damit die Kanzlei nach Mandatsende nicht mehr für Sie handelt.
Herausgabe der Unterlagen
Nach Mandatsende besteht eine Herausgabepflicht für Ihre Unterlagen (§ 66 StBerG). Fordern Sie Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse und Lohnstammdaten an. Die Anforderung und die digitale DATEV-Übernahme übernehmen wir für Sie.
Was Wechsler uns fragen.
Kann ich meinen Steuerberater einfach wechseln?
+
Ja. Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer, keine Kündigungsfristen außer den vertraglichen. Üblich ist eine Kündigung zum Quartals- oder Jahresende, aber auch unterjährig ist der Wechsel möglich. Wir kümmern uns um die Übergabe vom alten Steuerberater, Sie haben damit nichts zu tun.
Was kostet ein Wechsel?
+
Der Wechsel selbst kostet bei uns nichts. Übergangskosten entstehen nur durch eventuelle Doppelarbeit (z.B. wenn beide Kanzleien das gleiche Quartal anschauen), das halten wir minimal. Unsere laufende Vergütung folgt der StBVV und wird vor Mandatierung schriftlich geklärt.
Verliere ich Daten beim Wechsel?
+
Nein. Ihre bisherige Kanzlei ist gesetzlich verpflichtet, alle Mandantendaten herauszugeben (§ 66 StBerG). Wir übernehmen die DATEV-Datensätze digital, keine manuelle Neuerfassung, keine Lücken.
Kann ich auch unterjährig wechseln?
+
Ja. Wir übernehmen Mandate jederzeit im Geschäftsjahr, auch mitten im Quartal. Die Buchhaltung läuft ohne Unterbrechung weiter, der Jahresabschluss wird zur Frist erstellt.
Was, wenn mein alter Steuerberater Unterlagen zurückhält?
+
Das passiert selten und ist berufsrechtlich kritisch, Steuerberater haben eine Herausgabepflicht (§ 66 StBerG ZBR). Wir kennen die rechtlichen Wege und setzen die Herausgabe für Sie durch, falls nötig.
Wie lange dauert ein Wechsel?
+
Vom Erstgespräch bis zur vollen Übernahme typischerweise 2 bis 4 Wochen. Bei sauber organisierter Vorgängerkanzlei oft schneller. Sie merken davon nichts, Ihre Buchhaltung läuft im Hintergrund weiter.
Wie kündige ich meinen Steuerberater?
+
Sie kündigen das Mandat schriftlich, mit Datum, klarer Kündigungserklärung und Widerruf erteilter Vollmachten. Ein Grund muss nicht genannt werden. Unten finden Sie ein Muster mit Platzhaltern zum Kopieren. Die anschließende Übergabe von Unterlagen und DATEV-Daten übernehmen wir, sobald Sie uns mandatiert haben.
Brauche ich eine Frist, um den Steuerberater zu kündigen?
+
Der Steuerberatungsvertrag ist ein Dienstvertrag und in der Regel ohne gesetzliche Mindestfrist ordentlich kündbar, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Prüfen Sie eine vereinbarte Frist oder Laufzeit im Vertrag. Üblich ist die Kündigung zum Quartals- oder Jahresende, ein Wechsel ist aber auch unterjährig möglich.
Bereit zum Wechsel?
Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Konstellation und klären Honorarrahmen, bevor Sie sich entscheiden.
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