Wechseln ohne Eigenaufwand.
Sie sind unzufrieden mit Ihrem aktuellen Steuerberater? Wir übernehmen den Wechsel — Vollmacht, Datenmigration, Übergabe. Sie machen einen Termin, der Rest läuft im Hintergrund.
Wechselgespräch vereinbarenSteuerberater wechseln klingt nach Aufwand — ist es aber nicht. Wenn die neue Kanzlei den Prozess kennt, ist Ihre einzige Aufgabe das Erstgespräch und eine Unterschrift. Alle weiteren Schritte übernehmen wir.
In fünf Schritten zum neuen Steuerberater.
Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich. Wir hören Ihre Konstellation, prüfen Passung, klären Honorarrahmen schriftlich nach StBVV.
Vollmacht
Sie unterzeichnen eine Vollmacht — wir übernehmen ab da die Kommunikation mit Ihrer bisherigen Kanzlei.
Unterlagen-Übernahme
Wir fordern alle relevanten Unterlagen an: laufende Buchhaltung, Vorjahre, DATEV-Daten, Lohnstammdaten.
DATEV-Migration
Neue Mandantenanlage in DATEV, Übergabe der Buchhaltungsdaten, Integration ohne Daten-Lücken.
Laufende Betreuung
Ab dem ersten Tag: tagaktuelle Buchhaltung, monatliche BWA, persönlicher Ansprechpartner.
Sechs Vorteile.
Die meisten Mandanten wechseln, weil ihre aktuelle Kanzlei nicht erreichbar ist, Quartalsberichte verspätet kommen, oder weil keine Branchen-Tiefe da ist. Bei uns ändert sich genau das.
- Persönlicher Ansprechpartner — feste Kontaktperson, kein Call-Center
- Tagaktuelle Buchhaltung mit DATEV — BWA jederzeit im Webportal
- Branchen-Tiefe in Heilberufen und Handwerk — nicht Generalisten
- Honorarrahmen schriftlich nach StBVV — keine Überraschungen
- Unterjähriger Wechsel ohne Bruch in der Zahlungskette möglich
- Lohnabrechnung mit allen relevanten Tarifen (TVöD-K, MFA, Bauhaupt, SOKA-BAU)
Was Wechsler uns fragen.
Kann ich meinen Steuerberater einfach wechseln?
+
Ja. Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer, keine Kündigungsfristen außer den vertraglichen. Üblich ist eine Kündigung zum Quartals- oder Jahresende, aber auch unterjährig ist der Wechsel möglich. Wir kümmern uns um die Übergabe vom alten Steuerberater — Sie haben damit nichts zu tun.
Was kostet ein Wechsel?
+
Der Wechsel selbst kostet bei uns nichts. Übergangskosten entstehen nur durch eventuelle Doppelarbeit (z.B. wenn beide Kanzleien das gleiche Quartal anschauen) — das halten wir minimal. Unsere laufende Vergütung folgt der StBVV und wird vor Mandatierung schriftlich geklärt.
Verliere ich Daten beim Wechsel?
+
Nein. Ihre bisherige Kanzlei ist gesetzlich verpflichtet, alle Mandantendaten herauszugeben (§ 66 StBerG). Wir übernehmen die DATEV-Datensätze digital — keine manuelle Neuerfassung, keine Lücken.
Kann ich auch unterjährig wechseln?
+
Ja. Wir übernehmen Mandate jederzeit im Geschäftsjahr — auch mitten im Quartal. Die Buchhaltung läuft nahtlos weiter, der Jahresabschluss wird zur Frist erstellt.
Was, wenn mein alter Steuerberater Unterlagen zurückhält?
+
Das passiert selten und ist berufsrechtlich kritisch — Steuerberater haben eine Herausgabepflicht (§ 66 StBerG ZBR). Wir kennen die rechtlichen Wege und setzen die Herausgabe für Sie durch, falls nötig.
Wie lange dauert ein Wechsel?
+
Vom Erstgespräch bis zur vollen Übernahme typischerweise 2 bis 4 Wochen. Bei sauber organisierter Vorgängerkanzlei oft schneller. Sie merken davon nichts — Ihre Buchhaltung läuft im Hintergrund weiter.
Bereit zum Wechsel?
Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Konstellation und klären Honorarrahmen — bevor Sie sich entscheiden.
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