Steuererklärung vom Steuerberater
Betriebliche und private Steuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Begleitung bei der Betriebsprüfung. Aus einer Hand und abgestimmt auf die Spezifika von Praxen und Heilberufen.
Die Steuererklärung führt die Ergebnisse Ihres Geschäftsjahres gegenüber dem Finanzamt zusammen: Einkommensteuer mit Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Als Steuerberater für die Steuererklärung übernehmen wir die Zahlen aus Ihrer laufenden Buchhaltung, sodass betriebliche und private Erklärung konsistent ineinandergreifen, ohne Brüche und ohne doppelte Datenpflege.
Für Ärzte und Heilberufe ist die Umsatzsteuer der heikle Punkt: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG befreit, IGeL, Gutachten und Verkäufe sind es oft nicht. Wir grenzen ab, erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht und führen die Jahres-Umsatzsteuererklärung. Kommt es zur Betriebsprüfung, bereiten wir die Unterlagen vor und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. So bleibt die Steuererklärung kein Pflichtritual, sondern ein durchgeplanter Prozess.
Typische Anlässe.
- 01Sie wollen betriebliche und private Steuererklärung aus einer Hand, sauber aufeinander abgestimmt
- 02Sie brauchen die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht und korrekt abgegrenzt
- 03Sie sind Arzt und unsicher, welche IGeL- und Zusatzleistungen umsatzsteuerpflichtig sind
- 04Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt und Sie brauchen Begleitung
- 05Sie haben mehrere Einkunftsarten und wollen sie steuerlich optimal zusammenführen
Drei Schritte.
Unterlagen
Wir übernehmen die Zahlen aus der laufenden Buchhaltung, klären offene Punkte und sammeln die privaten Belege über DATEV Meine Steuern.
Erstellung
Einkommensteuer mit Gewinnermittlung, Umsatzsteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung, elektronisch ans Finanzamt übermittelt.
Bescheid und Prüfung
Wir prüfen den Steuerbescheid, legen bei Bedarf Einspruch ein und begleiten eine etwaige Betriebsprüfung.
Worauf es bei Heilberufen ankommt.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Monatlich oder vierteljährlich, aus der laufenden Buchhaltung aufbereitet und fristgerecht übermittelt, mit korrekter Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlung von steuerpflichtigen Leistungen.
Umsatzsteuer beim Arzt
Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG ist befreit, IGeL ohne therapeutisches Ziel, Gutachten und Produktverkauf sind oft steuerpflichtig. Wir prüfen jede Umsatzart und behalten die Kleinunternehmergrenze im Blick.
Betriebsprüfung begleiten
Wir bereiten die Prüfung vor, stellen Unterlagen zusammen, begleiten den Prüfer vor Ort und vertreten Ihre Position. Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist dabei die beste Absicherung.
Steuerbescheid und Einspruch
Nach Erhalt prüfen wir den Bescheid auf Abweichungen und legen fristgerecht Einspruch ein, wenn das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht.
Transparent nach StBVV.
Die Steuererklärungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet, die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Im Erstgespräch klären wir den Honorarrahmen schriftlich, bevor Sie mandatieren.
Honorarrahmen klärenWas Mandanten uns fragen.
Welche Steuererklärungen erstellt der Steuerberater für eine Praxis?
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Wir erstellen die Einkommensteuererklärung mit der Anlage zur Gewinnermittlung (EÜR), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung bei gewerblichen Anteilen und für BAG und MVZ die gesonderte und einheitliche Feststellung. Aus der laufenden Buchhaltung übernehmen wir die Zahlen, sodass alles konsistent zusammenpasst.
Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung und wann ist sie fällig?
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Die Umsatzsteuer-Voranmeldung meldet die Umsatzsteuer unterjährig ans Finanzamt, je nach Höhe monatlich oder vierteljährlich. Wir bereiten sie aus der laufenden Buchhaltung auf und übermitteln sie fristgerecht, mit sauberer Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlung von steuerpflichtigen Leistungen.
Wie wird die Umsatzsteuer beim Arzt behandelt?
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Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Steuerpflichtig sind dagegen oft IGeL ohne therapeutisches Ziel, Gutachten, Vorträge oder der Verkauf von Produkten. Wir grenzen jede Umsatzart ab und behalten die Kleinunternehmergrenze im Blick. Die Belastung lässt sich vorab mit dem IGeL-Umsatzsteuer-Rechner abschätzen.
Begleiten Sie auch eine Betriebsprüfung?
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Ja. Wir bereiten die Betriebsprüfung vor, stellen die angeforderten Unterlagen zusammen, begleiten den Prüfer und vertreten Ihre Position gegenüber dem Finanzamt. Eine saubere, GoBD-konforme Buchhaltung ist die beste Grundlage, damit eine Prüfung ohne böse Überraschungen verläuft.
Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?
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Die Erstellung der Steuererklärungen wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet, die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Im Erstgespräch klären wir den Honorarrahmen schriftlich, bevor Sie mandatieren. Erfolgshonorare sind nach § 9a StBerG nicht zulässig.
Erstellen Sie betriebliche und private Steuererklärung gemeinsam?
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Ja. Wir führen die betriebliche Gewinnermittlung und Ihre private Einkommensteuererklärung zusammen, inklusive weiterer Einkunftsarten wie Vermietung oder Kapitalvermögen. Das ist sinnvoll, weil sich beide Bereiche steuerlich beeinflussen und sich aus der Gesamtschau Gestaltungsspielräume ergeben.
Was kann ich tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?
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Wir prüfen jeden Steuerbescheid auf Abweichungen von der eingereichten Erklärung. Weicht das Finanzamt zu Ihren Ungunsten ab, legen wir innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch ein und begründen ihn. So bleibt der Bescheid offen, bis die strittige Frage geklärt ist.