Lohnabrechnung vom Steuerberater
Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen Tarifen, Mindestlöhnen und Meldungen, pünktlich, jeden Monat. MFA-Tarife, ZAH-Tarif, A1-Bescheinigungen, Kurzarbeit und Sonderfälle inklusive.
Die Lohnabrechnung ist mehr als eine Liste mit Zahlen, sie ist ein rechtssensibler Prozess mit Meldepflichten an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Wir übernehmen den gesamten Zyklus: Stammdaten-Pflege, monatliche Abrechnung, Meldungen, Lohnscheine, Zahlungen, Jahresmeldungen.
Als Steuerberater für die Lohnbuchhaltung von Praxen kennen wir die Tarifwelt im Gesundheitswesen: TVöD-K für kommunale Häuser, die MFA-Tarife für Medizinische Fachangestellte und den ZAH-Tarif für Zahnmedizinische Fachangestellte. Die Lohnbuchhaltung greift mit der Finanzbuchhaltung ineinander, sodass die Personalkosten direkt in Ihre BWA fließen. Lohnscheine und Meldungen laufen digital und fristgerecht, ohne dass Sie an Termine denken müssen.
Typische Anlässe.
- 01Sie stellen die ersten Mitarbeiter ein und brauchen ab Tag 1 eine saubere Abrechnung
- 02Ihr aktueller Steuerberater erbringt Lohn nicht oder unzuverlässig
- 03Sie führen eine Praxis und brauchen die MFA-Lohnabrechnung mit allen Tarifen und Meldungen aus einer Hand
- 04Sie haben Mitarbeiter mit Auslandseinsatz und brauchen A1-Bescheinigungen
- 05Sie wollen Lohnzettel digital, GoBD-konform archiviert, jederzeit abrufbar
Drei Schritte.
Übernahme
Stammdaten, laufende Verträge, Tarifzuordnung, vergangene Abrechnungen, wir migrieren ohne Bruch in der Zahlungskette.
Monatlicher Lauf
Abrechnung bis zum vereinbarten Stichtag, alle Meldungen automatisch, Lohnscheine digital für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Sonderfälle
Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit über sechs Wochen, Pfändungen, Kurzarbeit, wir kümmern uns ohne extra Anruf.
Worauf es bei Heilberufen ankommt.
Tarife im Gesundheitswesen
Wir rechnen nach TVöD-K, MFA-Tarifen und ZAH-Tarif ab, inklusive Stufensteigerungen, Zulagen und übertariflicher Vereinbarungen. So stimmt die Gehaltsabrechnung Ihres Praxispersonals bis ins Detail.
Meldungen und Abführung
Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise an die Krankenkassen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft und die Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt laufen fristgerecht, mit korrekten Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage.
Verzahnung mit der Finanzbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung übergibt die Personalkosten an die Finanzbuchhaltung. So sind Ihre Lohnaufwendungen in der monatlichen BWA korrekt abgebildet, ohne doppelte Datenpflege.
Mindestlohn und Minijob
Wir behalten den gesetzlichen Mindestlohn und die jeweils geltende Minijob-Grenze im Blick und passen Abrechnungen bei Anhebungen automatisch an. Gerade in Praxen mit Aushilfen und Teilzeitkräften verhindert das Beanstandungen bei einer Prüfung der Rentenversicherung.
Transparent nach StBVV.
Lohnabrechnung wird nach § 34 StBVV abgerechnet, pro Mitarbeiter und Monat, gestaffelt nach Komplexität. Der Honorarrahmen wird schriftlich im Erstgespräch geklärt, mit Pauschalen für planbare Monatskosten.
Honorarrahmen klärenWas Mandanten uns fragen.
Was übernimmt der Steuerberater bei der Lohnabrechnung?
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Bei der Lohnabrechnung übernimmt der Steuerberater den gesamten Zyklus: Stammdaten-Pflege, monatliche Abrechnung nach Tarif, alle Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, Lohnscheine, Zahlungslisten und Jahresmeldungen. Sie melden nur Veränderungen, den Rest erledigen wir fristgerecht.
Rechnen Sie MFA-Tarife und den ZAH-Tarif ab?
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Ja. Wir rechnen das Praxispersonal nach den einschlägigen Tarifen ab, darunter TVöD-K, die MFA-Tarife für Medizinische Fachangestellte und der ZAH-Tarif für Zahnmedizinische Fachangestellte. Auch übertarifliche Vereinbarungen und individuelle Zulagen bilden wir korrekt ab.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung?
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Die Lohnbuchhaltung erfasst die Personalkosten und erfüllt die Melde- und Abführungspflichten gegenüber Sozialversicherung und Finanzamt. Die Finanzbuchhaltung erfasst alle übrigen Geschäftsvorfälle. Beide greifen ineinander: Die Lohnkosten fließen aus der Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung und damit in die BWA.
Bekommen meine Mitarbeiter digitale Lohnscheine?
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Ja. Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden digital bereitgestellt und GoBD-konform archiviert, jederzeit abrufbar für Sie und Ihre Mitarbeiter. Das ersetzt den Papierumschlag und macht die Gehaltsabrechnung nachvollziehbar dokumentiert.
Was passiert bei Sonderfällen wie Elternzeit oder Pfändung?
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Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit über sechs Wochen, Lohnpfändungen, Kurzarbeit und A1-Bescheinigungen bei Auslandseinsatz übernehmen wir ohne zusätzlichen Anlauf. Diese Sonderfälle sind in der Lohnbuchhaltung von Praxen Standard, wir kennen die Meldewege.
Können Sie Lohn und Buchhaltung gemeinsam übernehmen?
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Ja. Wenn Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung in einer Kanzlei liegen, fließen die Personalkosten direkt in Ihre BWA, ohne Schnittstelle zwischen externem Lohnbüro und Steuerberater. Das vermeidet Übertragungsfehler und sorgt dafür, dass Ihre Zahlen über alle Bereiche konsistent sind.
Wie melde ich Veränderungen beim Personal?
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Neue Mitarbeiter, Stundenänderungen, Austritte oder Zulagen melden Sie uns digital über DATEV, ein kurzer Hinweis genügt. Wir erledigen die An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung fristgerecht und passen die laufende Abrechnung an, ohne dass Sie sich um Meldetermine kümmern müssen.