Steuerberater-Honorar, transparent nach StBVV.
Wir sind eine spezialisierte Steuerberatung für Heilberufe mit Sitz in Bonn und Mandaten in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Was wir kosten, klären wir vorher: Unser Honorar folgt der Steuerberatervergütungsverordnung, schriftlich festgehalten, bevor Sie mandatieren.
Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), einer bundesweit geltenden Gebührenordnung. Sie gibt für die meisten Leistungen einen Rahmen mit Mindest- und Höchstsatz vor. Innerhalb dieses Rahmens hängt das konkrete Honorar von Umfang und Schwierigkeit Ihres Mandats ab, nicht von Tagesform oder Verhandlungsgeschick.
Wie sich Ihr Honorar bemisst.
Die StBVV kennt im Kern drei Bausteine. Welcher greift, hängt von der Leistung ab. Wir ordnen Ihren Fall im Erstgespräch ein und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Gegenstandswert
Viele Tätigkeiten, etwa Jahresabschluss oder Steuererklärung, rechnen sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Umfang der Sache, multipliziert mit einem Zehntelsatz aus der StBVV-Tabelle.
Zeitgebühr
Wo kein Gegenstandswert passt, sieht die StBVV eine Zeitgebühr je angefangener halber Stunde vor. Beratungsleistungen werden häufig so abgerechnet.
Pauschalhonorar
Für wiederkehrende Leistungen wie laufende Buchhaltung und Lohn lässt sich nach § 14 StBVV ein Pauschalhonorar schriftlich vereinbaren, das Planbarkeit schafft.
Eine Übersicht der konkreten Tätigkeiten finden Sie in unseren Leistungen für Praxen. Wie wir uns auf Heilberufe spezialisiert haben, lesen Sie unter Steuerberatung für Ärzte.
Vier Prinzipien.
Unsere Arbeit folgt vier Prinzipien, die wir nicht in Hochglanz-Broschüren verstecken, sondern jeden Tag prüfen.
Spezialisiert
Heilberufe sind unser Schwerpunkt, keine Branche unter vielen. Wir lehnen Mandate ab, die nicht passen.
Transparent
Das Honorar wird vor jeder Mandatierung schriftlich nach StBVV festgelegt. Keine Überraschungen auf der Rechnung.
Persönlich
Ein fester Ansprechpartner pro Mandat. Kein Call-Center, keine wechselnden Sachbearbeiter.
Digital
DATEV Cloud, mobile Belegerfassung, papierloser Workflow, und trotzdem ein Mensch am Telefon, wenn es darauf ankommt.
Ein Gesicht, kein Call-Center.
Pro Mandat bleibt ein fester Ansprechpartner für Sie zuständig, telefonisch, per Mail und auf Wunsch vor Ort. Wer das im Detail ist, klären wir im Erstgespräch.
Wird nach dem Erstgespräch fest zugeordnet.
Wird nach dem Erstgespräch fest zugeordnet.
Wird nach dem Erstgespräch fest zugeordnet.
Honorar und StBVV, kurz erklärt.
Wie setzt sich das Honorar eines Steuerberaters zusammen?
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Das Honorar folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie kennt im Wesentlichen drei Größen: die Wertgebühr nach dem Gegenstandswert, die Zeitgebühr und das vereinbarte Pauschalhonorar für laufende Leistungen. Welche davon greift, hängt von der Leistung ab. Im Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall ein und halten den Honorarrahmen schriftlich fest.
Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)?
+
Die StBVV ist die bundesweit geltende Gebührenordnung für Steuerberater. Sie legt für viele Leistungen Gebührenrahmen mit einem Mindest- und einem Höchstsatz fest. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich das konkrete Honorar nach Umfang und Schwierigkeit. Die Verordnung sorgt dafür, dass das Honorar nachvollziehbar und vergleichbar bleibt.
Was kostet das Erstgespräch?
+
Das Erstgespräch zum Kennenlernen ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Konstellation, den Leistungsumfang und den Honorarrahmen, bevor Sie mandatieren. Eine konkrete steuerliche Beratung im Erstgespräch kann nach StBVV gebührenpflichtig sein, darauf weisen wir vorher hin.
Bekomme ich ein festes Honorar genannt?
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Für wiederkehrende Leistungen wie laufende Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss vereinbaren wir gern ein schriftliches Pauschalhonorar nach § 14 StBVV. Für einmalige oder im Umfang noch offene Tätigkeiten nennen wir einen nachvollziehbaren Rahmen statt einer Scheinpräzision. Sie wissen vor Beginn, woran Sie sind.
Sind Erfolgshonorare möglich?
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Nein. Erfolgshonorare sind nach § 9a StBerG nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und gehören nicht zu unserem Angebot. Unser Honorar bemisst sich nach der erbrachten Leistung gemäß StBVV, nicht nach einem in Aussicht gestellten Steuervorteil.
Warum kann ein Steuerberater keine festen Preislisten bewerben?
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Steuerberater sind an die StBVV und die Berufsordnung gebunden. Das Honorar bemisst sich am Einzelfall, deshalb gibt es keine pauschalen Preislisten wie im Einzelhandel. Transparenz entsteht stattdessen über die schriftliche Vereinbarung des Rahmens vor dem Mandat, genau so arbeiten wir.
Was Sie als Nächstes tun können.
Ein Erstgespräch klärt mehr als zehn E-Mails, inklusive Honorarrahmen. Kostenlos, unverbindlich, persönlich.
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