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Jahresabschluss

Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, branchengerecht und rechtssicher — abgestimmt auf Heilberufe-Spezifika und Handwerks-Bilanzierungsregeln.

Der Jahresabschluss ist die jährliche Aufstellung Ihrer wirtschaftlichen Lage gegenüber Finanzamt und gegebenenfalls Banken. Wir erstellen ihn als Bilanz nach HGB (für Bilanzierungspflichtige) oder als Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (Freiberufler, kleine Gewerbetreibende) — immer mit Blick auf die steuerlich optimale Variante.

Wann wir Sie unterstützen

Typische Anlässe.

  • 01Sie sind kapitalmarktorientiert oder buchführungspflichtig nach § 141 AO
  • 02Sie sind Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder anderer Freiberufler — wir prüfen Bilanzierungs-Pflicht
  • 03Ihr Jahresabschluss muss zur Bankvorlage oder Förderantragsstellung erstellt werden
  • 04Sie wollen den Jahresabschluss als Steuerungs-Instrument nutzen, nicht nur als Pflichtübung
  • 05Sie planen eine Übergabe und brauchen sauber dokumentierte Vorjahre
So arbeiten wir

Drei Schritte.

01

Vorbereitung

Wir prüfen Ihre laufende Buchhaltung, klären offene Posten, sammeln Inventur-Daten und Belege.

02

Erstellung

Bilanz oder EÜR, mit Anlagespiegel, Verbindlichkeiten, Forderungen — branchengerecht im richtigen Kontenrahmen.

03

Übergabe

Erläuterungsgespräch, elektronische Einreichung an das Finanzamt, Übergabe der Endfassung an Sie und gegebenenfalls Ihre Bank.

Honorarrahmen

Transparent nach StBVV.

Der Jahresabschluss wird nach § 35 StBVV abgerechnet — die Höhe richtet sich nach Ihrem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz). Im Erstgespräch klären wir den Honorarrahmen schriftlich, bevor Sie mandatieren.

Honorarrahmen klären