Jahresabschluss
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, branchengerecht und rechtssicher — abgestimmt auf Heilberufe-Spezifika und Handwerks-Bilanzierungsregeln.
Der Jahresabschluss ist die jährliche Aufstellung Ihrer wirtschaftlichen Lage gegenüber Finanzamt und gegebenenfalls Banken. Wir erstellen ihn als Bilanz nach HGB (für Bilanzierungspflichtige) oder als Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (Freiberufler, kleine Gewerbetreibende) — immer mit Blick auf die steuerlich optimale Variante.
Typische Anlässe.
- 01Sie sind kapitalmarktorientiert oder buchführungspflichtig nach § 141 AO
- 02Sie sind Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder anderer Freiberufler — wir prüfen Bilanzierungs-Pflicht
- 03Ihr Jahresabschluss muss zur Bankvorlage oder Förderantragsstellung erstellt werden
- 04Sie wollen den Jahresabschluss als Steuerungs-Instrument nutzen, nicht nur als Pflichtübung
- 05Sie planen eine Übergabe und brauchen sauber dokumentierte Vorjahre
Drei Schritte.
Vorbereitung
Wir prüfen Ihre laufende Buchhaltung, klären offene Posten, sammeln Inventur-Daten und Belege.
Erstellung
Bilanz oder EÜR, mit Anlagespiegel, Verbindlichkeiten, Forderungen — branchengerecht im richtigen Kontenrahmen.
Übergabe
Erläuterungsgespräch, elektronische Einreichung an das Finanzamt, Übergabe der Endfassung an Sie und gegebenenfalls Ihre Bank.
Transparent nach StBVV.
Der Jahresabschluss wird nach § 35 StBVV abgerechnet — die Höhe richtet sich nach Ihrem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz). Im Erstgespräch klären wir den Honorarrahmen schriftlich, bevor Sie mandatieren.
Honorarrahmen klären