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SteuerkanzleiBonn · Köln · Rhein-Sieg
Ärzte
Schwerpunkt Apotheken

Steuerberater für Apotheker. In Bonn und Köln.

Einzel- und Filialapotheken, mit Tiefe in Warenwirtschaft, Rx- und OTC-Umsatzgliederung und Apothekennachfolge.

Erstgespräch vereinbaren

Als Steuerberater für Apotheken kennen wir die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen des Apothekenbetriebs. Apotheken sind anspruchsvoll: hoher Wareneinsatz, strenge Inventur-Pflichten, gemischte Umsätze aus Rx und OTC und ein eng regulierter Markt. Anders als die ärztliche Praxis ist die Apotheke ein bilanzierungspflichtiger Gewerbebetrieb.

Wir verzahnen Ihr Warenwirtschaftssystem mit der Finanzbuchhaltung, bewerten den Warenbestand zum Bilanzstichtag und gliedern die Umsätze nach verschreibungspflichtigen (Rx) und freiverkäuflichen (OTC) Produkten mit ihren unterschiedlichen Margen und Steuersätzen. Für Haupt- und Filialapotheken strukturieren wir die Buchhaltung über mehrere Standorte. Bei Lohn und Gehalt rechnen wir das Apothekenpersonal mit allen Meldungen ab. Steht ein Apothekenkauf oder eine Existenzgründung an, begleiten wir Bewertung, Finanzierung und die steuerlich optimale Gestaltung des Kaufpreises. Der hohe Wareneinsatz macht den Rohertrag zur entscheidenden Kennzahl, schon kleine Abweichungen im Einkauf oder in der Lagerhaltung wirken auf das Ergebnis. Wir liefern eine betriebswirtschaftliche Auswertung im Branchenvergleich, sodass Sie die Leistung Ihrer Apotheke einordnen können, und planen die Gewerbesteuer im zulässigen Rahmen, denn anders als die freiberufliche Arztpraxis ist die Apotheke gewerbesteuerpflichtig.

Was uns auszeichnet

Spezielle Steuerthemen für Apotheker.

Apotheker haben steuerliche Anforderungen, die in der Standardberatung untergehen. Wir bringen die Tiefe, die Ihre Praxis braucht.

01

Warenwirtschaft und Inventur

Hoher Wareneinsatz und Bewertungsfragen zum Bilanzstichtag. Wir verzahnen Warenwirtschaftssystem und Buchhaltung sauber und begleiten die Inventur.

02

Rx- und OTC-Umsätze

Verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Umsätze mit unterschiedlichen Margen und Steuersätzen, wir gliedern korrekt und werten margengerecht aus.

03

Filialstruktur

Haupt- und Filialapotheken, Verbund und Steuerung. Wir strukturieren die Buchhaltung über mehrere Standorte und liefern eine konsolidierte Auswertung.

04

Bilanzierung als Gewerbebetrieb

Die Apotheke ist bilanzierungspflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Wir erstellen die Bilanz nach HGB und optimieren die gewerbesteuerliche Belastung im zulässigen Rahmen.

05

Apothekenkauf und Existenzgründung

Bewertung, Finanzierung und Kaufpreisaufteilung bei der Übernahme, von der Existenzgründung bis zur etablierten Apotheke.

06

Apothekennachfolge

Übergabe und Verkauf der Apotheke mit Blick auf die steuerlich optimale Gestaltung und die §§ 16/34 EStG.

Leistungen

Was wir für Apotheker tun.

  • 01Jahresabschluss und Bilanz nach HGB
  • 02Finanzbuchhaltung mit Warenwirtschafts-Schnittstelle
  • 03Umsatzgliederung Rx, OTC und Nebengeschäft
  • 04Inventur- und Bewertungsbegleitung zum Bilanzstichtag
  • 05Lohn- und Gehaltsabrechnung für Apothekenpersonal
  • 06Filial- und Verbundstrukturen konsolidieren
  • 07Apothekenkauf, Finanzierung und Nachfolge
  • 08Betriebswirtschaftliche Auswertung im Branchenvergleich
Häufige Fragen

Was Apotheker uns fragen.

Ist eine Apotheke buchführungs- und bilanzierungspflichtig?

+

Ja. Die Apotheke ist ein Gewerbebetrieb und in aller Regel buchführungs- und bilanzierungspflichtig, anders als die freiberufliche Arztpraxis mit ihrer Einnahmenüberschussrechnung. Wir erstellen die Bilanz nach HGB und führen die laufende Finanzbuchhaltung mit Anbindung an Ihre Warenwirtschaft.

Wie werden Rx- und OTC-Umsätze steuerlich unterschieden?

+

Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) und freiverkäufliche Produkte (OTC) haben unterschiedliche Margen und teils unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Wir gliedern die Umsätze über die Warenwirtschaft getrennt, damit Umsatzsteuer und betriebswirtschaftliche Auswertung stimmen und Sie Ihre Ertragsquellen erkennen.

Worauf kommt es bei der Inventur einer Apotheke an?

+

Der hohe Warenbestand muss zum Bilanzstichtag korrekt erfasst und bewertet werden, das wirkt unmittelbar auf den Gewinn. Wir begleiten die Inventur, prüfen Bewertungsansätze wie Abschläge für Verfall oder geringe Umschlagshäufigkeit und verzahnen das Ergebnis mit der Buchhaltung.

Was ist beim Kauf einer Apotheke steuerlich zu beachten?

+

Beim Apothekenkauf wird der Kaufpreis auf Warenlager, Einrichtung und Geschäftswert aufgeteilt, jede Komponente wird unterschiedlich abgeschrieben. Dazu kommen Finanzierung und die Frage der Rechtsform. Wir bewerten die Apotheke, gestalten die Kaufpreisaufteilung und begleiten Existenzgründung und Übernahme.

Wie wird eine Filialapotheke steuerlich geführt?

+

Haupt- und Filialapotheke gehören dem Apotheker als Inhaber, bilden aber gemeinsam einen Betrieb mit konsolidierter Buchführung. Wir richten die Buchhaltung über mehrere Standorte ein, ordnen Erlöse und Kosten je Filiale zu und liefern eine standortbezogene Auswertung, damit Sie den Beitrag jeder Filiale erkennen.

Erstgespräch für Apotheker.

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.