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Rechner · Praxiswert

Praxiswert berechnen.

Sie planen eine Praxisabgabe, die Aufnahme eines Partners oder wollen den Wert Ihrer Praxis grob einschätzen? Dieser Rechner gibt Ihnen über ein vereinfachtes Ertragswertverfahren eine erste Orientierung. Verbindlich ist nur eine fundierte Bewertung im Einzelfall.

Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine steuerliche Beratung. Dieser Rechner liefert eine grobe Orientierung auf Basis Ihrer Eingaben. Er bildet keine verbindlichen Werte ab und berücksichtigt Ihren Einzelfall nicht. Für eine belastbare Einschätzung sprechen Sie mit uns im Erstgespräch.

Vergleichbares Gehalt für die eigene Arbeitskraft. Mindert den übertragbaren Ertrag.

Je nach Fachrichtung und Übergabe-Konstellation üblich zwischen 1 und 3 Jahren.

Tragen Sie mindestens den Jahresgewinn ein, um eine grobe Orientierung zu sehen.

Praxiswert berechnen: so funktioniert die Orientierung

Der Wert einer Arztpraxis ergibt sich überwiegend aus ihrem übertragbaren Ertrag, nicht allein aus dem Umsatz. Verbreitet ist das modifizierte Ertragswertverfahren, das auch die Bundesärztekammer als Orientierung beschreibt. Der Gedanke dahinter: Eine Praxis ist so viel wert wie der Ertrag, den eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger künftig daraus erwirtschaften kann, bereinigt um den Wert der eigenen Arbeitskraft.

Der Rechner zieht deshalb vom nachhaltigen Jahresgewinn einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ab. Dieser Lohn entspricht dem Gehalt, das eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt für vergleichbare Arbeit erhalten würde. Erst der danach verbleibende Betrag, der übertragbare Ertrag, trägt den ideellen Wert. Dieser wird mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der je nach Fachrichtung, Standort und Übergabe-Konstellation meist zwischen einem und drei Jahren liegt.

Ideeller Wert und Substanzwert

Der so ermittelte Betrag ist der ideelle Wert, oft Goodwill genannt. Er bildet den Patientenstamm, den Ruf und die eingespielten Abläufe ab. Hinzu kommt der Substanzwert: der Zeitwert der materiellen Ausstattung. Dazu zählen unter anderem:

  • Behandlungseinheiten, Röntgen- und Labortechnik
  • Praxis-EDV, Mobiliar und Einrichtung
  • Vorräte und Verbrauchsmaterial

Erst ideeller Wert plus Substanzwert ergeben einen Anhaltspunkt für den Gesamtwert. Wichtig: Das Ergebnis des Rechners ist eine grobe Schätzung und kein Verkehrswert. Faktoren wie Mietvertrag, Lage, Altersstruktur des Patientenstamms, Abrechnungsmix aus Kassen- und Privatleistungen sowie die Abhängigkeit von der Inhaberperson beeinflussen den realen Wert erheblich und lassen sich in einer einfachen Formel nicht abbilden.

Steuer bei der Praxisabgabe: §§ 16 und 34 EStG

Wird eine Praxis verkauft oder aufgegeben, entsteht in der Regel ein Veräußerungsgewinn. Für diesen sieht das Einkommensteuerrecht eine mögliche Begünstigung vor. Unter den Voraussetzungen der §§ 16, 34 EStG kann der Veräußerungsgewinn ermäßigt besteuert werden. In Betracht kommen die Fünftelregelung oder, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit und auf Antrag, der halbe durchschnittliche Steuersatz. Zusätzlich kann ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG greifen.

Diese Begünstigungen sind an Bedingungen geknüpft und nur einmal im Leben nutzbar. Ob sie in Ihrem Fall anwendbar sind und wie hoch der Effekt ausfällt, hängt von Alter, der genauen Gestaltung der Übergabe und Ihrem übrigen Einkommen ab. Der Rechner trifft dazu bewusst keine Aussage über konkrete Beträge.

Wann eine genaue Bewertung sinnvoll ist

Eine belastbare Bewertung lohnt sich, sobald reale Beträge im Spiel sind: bei Praxisverkauf oder Praxiskauf, bei der Aufnahme einer Partnerin oder eines Partners in eine Berufsausübungsgemeinschaft, bei der Gründung eines MVZ oder bei einer Erbauseinandersetzung. Hintergründe zu diesen Themen finden Sie auf unserer Seite zur Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe. Einen Überblick über unsere weiteren Leistungen wie Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung haben wir ebenfalls zusammengestellt. Den Wert ordnen wir gemeinsam in Ihre Situation ein, statt eine Zahl ohne Kontext stehen zu lassen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie wird der Praxiswert berechnet?+

Verbreitet ist das modifizierte Ertragswertverfahren: Vom nachhaltigen Jahresgewinn wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen, der verbleibende übertragbare Ertrag wird mit einem Faktor von meist ein bis drei Jahren kapitalisiert. Das ergibt den ideellen Wert (Goodwill). Hinzu kommt der Substanzwert der Geräte und Einrichtung.

Was ist der Unterschied zwischen ideellem Wert und Substanzwert?+

Der ideelle Wert (Goodwill) bildet den übertragbaren Ertrag der Praxis ab, also Patientenstamm und Ruf. Der Substanzwert ist der Zeitwert der materiellen Ausstattung wie Behandlungseinheiten, Geräte und Mobiliar. Der Gesamtwert setzt sich aus beiden Bestandteilen zusammen.

Wird die Praxisabgabe steuerlich begünstigt?+

Bei der Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis kann der Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen der §§ 16, 34 EStG ermäßigt besteuert werden, etwa über die Fünftelregelung oder den halben durchschnittlichen Steuersatz ab dem 55. Lebensjahr. Ob und in welcher Höhe das greift, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Ersetzt der Rechner ein offizielles Gutachten?+

Nein. Der Rechner liefert eine grobe Orientierung. Für eine belastbare Bewertung, etwa bei Praxisverkauf, Aufnahme eines Partners oder Erbauseinandersetzung, ist eine fundierte Bewertung nach anerkannten Methoden nötig. Wir ordnen Ihre Zahlen im Erstgespräch ein.

Nächster Schritt

Zahlen einordnen lassen.

Ein Rechner ersetzt kein Gespräch. Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Werte in Ihren konkreten Fall ein, schriftlich und nachvollziehbar. Unsere Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

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