Steuerberater für Ärzte in Bonn und Köln.
Wir betreuen Hausärzte, Zahnärzte, Fachärzte, Physiotherapeuten, Apotheker und Tierärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ inklusive. In Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis, mit der Tiefe, die Heilberufe-Steuerrecht verlangt.
Erstgespräch Heilberufe vereinbarenSteuerberatung für Ärzte ist eine spezialisierte Form der Steuerberatung. Sie deckt das Heilberufe-Steuerrecht (umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG, IGeL-Abgrenzung), die Praxisbuchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen, den Lohn für medizinisches Personal und den gesamten Praxis-Lifecycle ab, von der Niederlassung bis zur Übergabe.
Als Steuerberater für Heilberufe arbeiten wir mit der Tiefe, die der niedergelassene Arzt als Freiberufler braucht: Einnahmenüberschussrechnung statt Standard-Bilanz, korrekte Erfassung der KV- und KZV-Quartalsabrechnung, saubere Umsatzsteuer-Abgrenzung und Mitunternehmerbilanzen für BAG und MVZ. Wir liefern keine Standardberatung mit Heilberufe-Aufkleber, sondern eine Steuerkanzlei, die ausschließlich auf Ärzte und Heilberufe ausgerichtet ist.
Steuerberater für Ihre Fachrichtung.
Zahnärzte
Wir betreuen Zahnärzte und zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, mit Tiefe in KZV-Abrechnung, Eigenlabor und Investitionssteuerrecht.
Mehr erfahrenAllgemeinmediziner
Hausarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ, wir betreuen die ganze Spannweite vom Einzelsitz bis zum Verbund.
Mehr erfahrenFachärzte
Radiologie, Orthopädie, Augenheilkunde, Dermatologie und weitere Fachrichtungen, mit Tiefe in Privatliquidation und Großgeräte-Steuerlogik.
Mehr erfahrenPhysiotherapeuten
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, mit Tiefe in der Umsatzsteuer-Befreiung für Heilbehandlungen und der Abgrenzung zu Selbstzahler-Leistungen.
Mehr erfahrenApotheker
Einzel- und Filialapotheken, mit Tiefe in Warenwirtschaft, Rx- und OTC-Umsatzgliederung und Apothekennachfolge.
Mehr erfahrenTierärzte
Kleintier-, Großtier- und Gemischtpraxen sowie Tierkliniken, mit Tiefe in Umsatzsteuer, Warenverkauf und Investition.
Mehr erfahrenVier Tiefen im Heilberufe-Steuerrecht.
Heilberufe-Steuerrecht ist anders. Es braucht andere Konten, andere Tarife, andere Optimierungen. Wir liefern Tiefe in vier Feldern.
Heilberufe-Steuerrecht
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG, IGeL-Umsatzsteuer, Privatliquidation, Versorgungswerk-Optimierung, wir kennen die Sonderregeln für Heilberufe.
DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen
SKR 81 für Praxen, branchengerechte Konten für Apotheken, wir buchen heilberufe-spezifisch, nicht in Allzweck-Konten.
Lohn für Praxispersonal
TVöD-K, MFA-Tarife, Zahnarzt-Helferinnen-Tarif. Pünktliche Abrechnung mit allen Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaft.
Praxis-Lifecycle
Niederlassung, BAG-Eintritt, MVZ-Gründung, Praxisabgabe nach §§ 16/34 EStG, wir begleiten als Steuerberater für Heilberufe alle Phasen.
Was wir für Ihre Praxis tun.
- 01Jahresabschluss und EÜR mit Heilberufe-Spezifika
- 02Laufende Buchhaltung und monatliche BWA
- 03Lohn- und Gehaltsabrechnung für Praxispersonal
- 04Steuerliche Praxisberatung zu Investition und Rechtsform
- 05Praxisgründung und Niederlassung
- 06Praxisübergabe und Praxisveräußerung
- 07Digitale Buchhaltung mit DATEV Unternehmen Online
- 08Privatliquidation und Umsatzsteuer richtig erfassen
Drei Schritte zum Mandat.
Erstgespräch
Digital oder vor Ort in Ihrer Praxis. Wir hören zu, prüfen Ihre Konstellation, beantworten Honorarfragen schriftlich.
Übernahme
Vollmacht, Übergabe vom alten Steuerberater, technische Migration der DATEV-Mandantenanlage. Läuft im Hintergrund.
Laufende Betreuung
Monatliche BWA, Quartalsgespräche bei Bedarf, Jahresabschluss zur Frist. Ein persönlicher Ansprechpartner bleibt.
Was Ärzte uns fragen.
Was macht ein Steuerberater für Ärzte?
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Ein Steuerberater für Ärzte betreut die laufende Buchhaltung mit dem DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen, erstellt heilberufe-konforme Jahresabschlüsse, rechnet Lohn für Praxispersonal ab, grenzt Privatliquidation und IGeL umsatzsteuerlich ab und begleitet den Praxis-Lifecycle von der Niederlassung bis zur Übergabe. Wir betreuen Hausärzte, Zahnärzte, Fachärzte, Physiotherapeuten, Apotheker und Tierärzte sowie BAG und MVZ.
Welche Schwerpunkte hat Ihre Steuerberatung für Ärzte?
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Unsere Steuerberatung für Ärzte ist auf Heilberufe ausgerichtet: Buchhaltung mit DATEV-Heilberufe-Kontenrahmen (SKR 81), heilberufe-konforme Jahresabschlüsse, Lohn für MFA und Praxispersonal, Privatliquidation und die Praxis-Lifecycle-Beratung. Branchenfremde Mandate prüfen wir individuell, bei sehr branchenfernen Fällen empfehlen wir gezielt Kollegen.
Was kostet die Steuerberatung für eine Praxis?
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Unser Honorar folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der konkrete Rahmen hängt von Praxisgröße, Mitarbeiterzahl und gewünschtem Leistungsumfang ab. Im Erstgespräch klären wir das schriftlich, bevor Sie mandatieren. Erfolgshonorare sind nach § 9a StBerG nicht zulässig und werden von uns nicht angeboten.
Wie läuft der Wechsel von meiner alten Kanzlei?
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Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, fordern Unterlagen an, richten die DATEV-Mandantenanlage neu ein und migrieren laufende Daten. Für Sie bedeutet das einen Termin und eine Vollmacht, der Rest läuft im Hintergrund. Auch Übergaben mitten im Geschäftsjahr sind Standard.
Übernehmen Sie auch die Lohnabrechnung für meine MFAs?
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Ja. Wir rechnen monatlich nach allen relevanten Tarifen ab, übernehmen sämtliche Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt und stellen Lohnscheine pünktlich bereit. Auch Sonderfälle wie Mutterschutz, Elternzeit oder Lohnpfändung sind abgedeckt.
Sind IGeL-Leistungen umsatzsteuerpflichtig?
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Individuelle Gesundheitsleistungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie ein medizinisches Behandlungsziel verfolgen. Reine Wunsch- und Lifestyle-Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Wir grenzen jede Leistung ab. Die Belastung lässt sich vorab mit dem IGeL-Umsatzsteuer-Rechner abschätzen.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit?
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Belege erfassen Sie mobil über DATEV Unternehmen Online. Wir buchen tagaktuell, Sie sehen Ihre BWA jederzeit im Webportal, Steuererklärungen unterzeichnen Sie digital. Ein persönlicher Ansprechpartner bleibt erreichbar, telefonisch, per Mail oder bei Bedarf vor Ort in Ihrer Praxis.
Begleiten Sie auch die Praxisgründung?
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Ja, von der Standortwahl über die Rechtsformwahl, KfW-Förderanträge und Investitionsplanung bis zur ersten Quartalsabrechnung. Beratung vor der Niederlassung schafft Gestaltungsspielraum, der nach Eintragung der Praxis nicht mehr besteht.
Was, wenn ich eine BAG oder ein MVZ betreibe?
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BAG, üBAG und MVZ sind Standard für uns. Wir erstellen Mitunternehmerbilanzen, gestalten Gewinnverteilungsschlüssel, beraten zu Eintritt und Ausscheiden von Partnern und betreuen die steuerliche Konstruktion eines MVZ inklusive Trägergesellschafts-Strukturen.
Erstgespräch für Ihre Praxis.
Kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.