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Rechtsform Heilberufe

MVZ gründen, BAG oder Praxisgemeinschaft.

Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Wahl der Rechtsform prägt Steuerlast, Haftung und Nachfolge. Wir beraten Heilberufe in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis.

Erstgespräch vereinbaren

Wer ein MVZ gründen oder sich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenschließen will, trifft eine Entscheidung mit langer Wirkung. Die Rechtsform bestimmt, ob Einkünfte freiberuflich oder gewerblich sind, wie die Haftung verteilt ist und wie sich Eintritt, Austritt und Nachfolge gestalten lassen. Wir ordnen die steuerlichen Unterschiede ein, die berufsrechtliche Zulässigkeit klären Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung.

Vier Rechtsformen

Vier Wege, gemeinsam zu arbeiten.

Von der Einzelpraxis bis zum MVZ unterscheiden sich die Formen in Berufsausübung, Abrechnung, Haftung und Steuer. Ein Überblick, bevor wir Ihre Konstellation im Detail bewerten.

01

Einzelpraxis

Die klassische Form: ein Inhaber, volle Entscheidungshoheit, Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung. Steuerlich einfach, aber ohne Risikoteilung und mit begrenztem Spielraum bei Wachstum und Nachfolge.

02

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Mehrere Ärzte üben den Beruf gemeinsam aus und rechnen gemeinsam ab, früher Gemeinschaftspraxis genannt. Als überörtliche Gemeinschaftspraxis (üBAG) auch standortübergreifend. Steuerlich eine Mitunternehmerschaft mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnverteilungsschlüssel.

03

Praxisgemeinschaft

Rechtlich und wirtschaftlich getrennte Praxen teilen sich Räume, Geräte und Personal, jede Praxis rechnet eigenständig ab. Anders als die Gemeinschaftspraxis ist sie keine gemeinsame Berufsausübung, sondern eine reine Kostengemeinschaft.

04

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Ein MVZ bündelt mehrere Ärzte unter einem Träger, häufig als GmbH. Es erlaubt das Anstellen von Ärzten und größere Strukturen. Steuerlich entscheidend ist die Trägerform, vor allem die Frage, ob die Ärzte-GmbH gewerbesteuerpflichtig wird.

Steuerlich entscheidend

Worauf es bei der Rechtsform ankommt.

Freiberuflich oder gewerblich

Ärztliche Tätigkeit ist freiberuflich und gewerbesteuerfrei. In einer GmbH, etwa als MVZ-Träger, werden die Einkünfte gewerblich. Diese Weichenstellung wiegt am schwersten.

Gewinnverteilung und Anteile

In BAG und üBAG braucht es einen tragfähigen Gewinnverteilungsschlüssel und eine saubere Bewertung der Anteile bei Eintritt und Austritt von Partnern.

Haftung und Nachfolge

Die Form bestimmt, wie Risiken verteilt sind und wie sich eine Praxisübergabe oder der Verkauf von Anteilen später gestalten lässt.

Mehr zur fachärztlichen Betreuung, zu BAG und MVZ finden Sie auf unserer Seite für Fachärzte und Gesundheitswesen. Geht es um Gründung, Bewertung oder Übergabe der Struktur, lesen Sie weiter unter Praxisgründung und Praxisübergabe. Die laufende Betreuung danach steht in unseren Leistungen für Praxen.

Häufige Fragen

Rechtsform für Heilberufe, kurz erklärt.

Wie gründe ich ein MVZ?

+

Die Gründung eines MVZ verbindet eine berufsrechtliche und eine steuerliche Seite. Berufsrechtlich braucht es einen zugelassenen Gründungsberechtigten, einen ärztlichen Leiter und die Zulassung des Zulassungsausschusses. Steuerlich entscheiden Sie über die Trägerform, meist eine GmbH. Wir gestalten die steuerliche Struktur und stimmen sie mit Ihrer berufsrechtlichen Beratung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis?

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Eine Gemeinschaftspraxis, heute Berufsausübungsgemeinschaft, ist die gemeinsame Berufsausübung mit gemeinsamer Abrechnung gegenüber der KV. Eine Praxisgemeinschaft ist nur eine Kostengemeinschaft: getrennte Praxen teilen Räume, Geräte und Personal, rechnen aber jeweils selbst ab. Der Unterschied hat Folgen für Haftung, Abrechnung und Besteuerung.

Wird eine Ärzte-GmbH oder ein MVZ gewerbesteuerpflichtig?

+

Die freiberufliche Tätigkeit eines Arztes ist grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig. Wird die Tätigkeit aber in einer GmbH ausgeübt, etwa als MVZ-Trägergesellschaft, gelten deren Einkünfte als gewerblich und unterliegen der Gewerbesteuer. Ob und wie sich das auswirkt, prüfen wir im Einzelfall, pauschale Aussagen sind nicht möglich.

Welche Rechtsform passt zu meiner Praxis?

+

Das hängt von Zahl der Beteiligten, Standorten, Anstellungswunsch, Haftung und Nachfolgeplanung ab. Einzelpraxis, BAG, Praxisgemeinschaft und MVZ haben jeweils andere steuerliche Folgen. Wir bewerten Ihre Konstellation und zeigen die steuerlichen Unterschiede auf, die berufsrechtliche Zulässigkeit klärt Ihre Kammer beziehungsweise KV.

Was ist eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft?

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Eine überörtliche Gemeinschaftspraxis (üBAG) ist eine Berufsausübungsgemeinschaft mit Ärzten an mehreren Standorten. Steuerlich bleibt sie eine Mitunternehmerschaft, organisatorisch und bei der Gewinnverteilung wird sie komplexer. Wir richten die Buchhaltung standortübergreifend ein und gestalten den Verteilungsschlüssel.

Kann ich von einer BAG in ein MVZ wechseln?

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Der Wechsel der Struktur, etwa von einer BAG in ein MVZ, ist möglich, will aber steuerlich geplant sein: Es geht um die Aufdeckung stiller Reserven, die Bewertung der Anteile und mögliche Begünstigungen. Solche Umstrukturierungen begleiten wir gemeinsam mit Ihrer rechtlichen Beratung.

Die richtige Struktur, früh geplant.

Vor der Gründung eines MVZ oder einer BAG lohnt der Blick auf die steuerlichen Folgen. Kostenlos, unverbindlich, persönlich.