Elektriker in Bonn und Köln.
Wir betreuen Elektrobetriebe vom Solo-Meister bis zur 25-Mann-GmbH — mit Tiefe in Bauleistung-Steuerlogik.
Erstgespräch vereinbarenElektrohandwerk arbeitet oft im Bauleistungs-Bereich — und damit im Schnittpunkt aus § 48 EStG (Bauabzugssteuer) und § 13b UStG (Reverse-Charge). Wer hier sauber arbeitet, vermeidet teure Korrekturen.
Vier Tiefen.
Elektriker haben spezielle steuerliche Anforderungen. Wir bringen die Tiefe, die in Standardberatung untergeht.
Bauleistung und §13b
Photovoltaik-Anlagen, Smart-Home-Installationen, Industrie-Elektrik — wir prüfen § 13b-Pflicht und gliedern Eingangs- und Ausgangsrechnungen sauber.
Bauabzugssteuer §48b
Wir beantragen die Freistellungsbescheinigung und prüfen bei Subunternehmern, ob deren Bescheinigung gültig ist.
Lohn mit Tarifen
Tarif Elektrohandwerk, Mindestlohn, Auslöse, A1-Bescheinigungen für Auslandseinsätze.
Investition und AfA
Werkstattfahrzeuge, Werkzeuge, Messgeräte — wir nutzen § 7g IAB und Sonderabschreibungen optimal.
Was wir für Elektriker tun.
- 01Finanzbuchhaltung mit DATEV (Handwerk-Kontenrahmen)
- 02Lohnabrechnung Elektrohandwerk
- 03Bauabzugssteuer und §48b-Freistellungsbescheinigung
- 04§13b UStG Reverse-Charge bei Bauleistungen
- 05Photovoltaik-Anlagen steuerlich
- 06Werkstattfahrzeug 1%-Regel oder Werkstattwagen
- 07Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
- 08Übergabe und Existenzgründung
Erstgespräch für Elektriker.
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.