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SteuerkanzleiBonn · Köln · Rhein-Sieg
Handwerk
Schwerpunkt Elektrohandwerk

Elektriker in Bonn und Köln.

Wir betreuen Elektrobetriebe vom Solo-Meister bis zur 25-Mann-GmbH — mit Tiefe in Bauleistung-Steuerlogik.

Erstgespräch vereinbaren

Elektrohandwerk arbeitet oft im Bauleistungs-Bereich — und damit im Schnittpunkt aus § 48 EStG (Bauabzugssteuer) und § 13b UStG (Reverse-Charge). Wer hier sauber arbeitet, vermeidet teure Korrekturen.

Was uns auszeichnet

Vier Tiefen.

Elektriker haben spezielle steuerliche Anforderungen. Wir bringen die Tiefe, die in Standardberatung untergeht.

01

Bauleistung und §13b

Photovoltaik-Anlagen, Smart-Home-Installationen, Industrie-Elektrik — wir prüfen § 13b-Pflicht und gliedern Eingangs- und Ausgangsrechnungen sauber.

02

Bauabzugssteuer §48b

Wir beantragen die Freistellungsbescheinigung und prüfen bei Subunternehmern, ob deren Bescheinigung gültig ist.

03

Lohn mit Tarifen

Tarif Elektrohandwerk, Mindestlohn, Auslöse, A1-Bescheinigungen für Auslandseinsätze.

04

Investition und AfA

Werkstattfahrzeuge, Werkzeuge, Messgeräte — wir nutzen § 7g IAB und Sonderabschreibungen optimal.

Leistungen

Was wir für Elektriker tun.

  • 01Finanzbuchhaltung mit DATEV (Handwerk-Kontenrahmen)
  • 02Lohnabrechnung Elektrohandwerk
  • 03Bauabzugssteuer und §48b-Freistellungsbescheinigung
  • 04§13b UStG Reverse-Charge bei Bauleistungen
  • 05Photovoltaik-Anlagen steuerlich
  • 06Werkstattfahrzeug 1%-Regel oder Werkstattwagen
  • 07Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
  • 08Übergabe und Existenzgründung

Erstgespräch für Elektriker.

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.