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SteuerkanzleiBonn · Köln · Rhein-Sieg
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Schwerpunkt Handwerk

Steuerberater für Handwerk in Bonn.

Wir betreuen Bauunternehmen, Elektriker, Sanitärbetriebe, Heizungsbauer, Maler, Dachdecker, Tischler, KFZ-Werkstätten etc. — vom Einzelmeister bis zur 25-Mann-GmbH. In Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis, mit echter Tiefe in Bauleistung, Lohn und Investitions-Steuerrecht.

Erstgespräch Handwerk vereinbaren

Steuerberatung für Handwerker ist eine spezialisierte Form der Steuerberatung, die Bauleistung-Steuerlogik (§ 48 EStG, § 13b UStG), branchenspezifische Lohnabrechnung (SOKA-BAU, Mindestlohn-Tarife), Material- und Investitionsbuchhaltung sowie Übergabe-Beratung abdeckt.

Was uns auszeichnet

Vier Tiefen.

Handwerk-Steuerrecht ist anders. Andere Pflichten, andere Tarife, andere Sonderregelungen. Wir liefern keine Standardberatung mit Handwerks-Aufkleber — sondern echte Tiefe in vier Feldern.

01

Bauleistung-Steuerlogik

§ 48 EStG Bauabzugssteuer und § 13b UStG Reverse-Charge — wir prüfen jede Eingangs- und Ausgangsrechnung auf saubere Abgrenzung.

02

Lohnintensiv und tarifgebunden

SOKA-BAU, branchenspezifische Mindestlöhne, Arbeitszeitkonten, Auslöse, A1-Meldepflichten — alles in einer Hand.

03

Material, Skonto, Anzahlungen

Wir buchen Skonto-Erträge richtig, gliedern Anzahlungen sauber, behandeln Materialeinkauf mit Mengenrabatt korrekt.

04

Investition und Abschreibung

Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeug — wir nutzen Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG und Sonderabschreibungen, wo sie passen.

Gewerke

Welche Gewerke wir betreuen.

  • Bauhauptgewerbe
  • Sanitär · Heizung · Klima
  • Elektrik
  • Maler & Lackierer
  • Tischler & Schreiner
  • Dachdecker
  • KFZ-Werkstätten
  • Metallbau
Leistungen für Handwerksbetriebe

Was wir für Ihren Betrieb tun.

  • 01Finanzbuchhaltung mit DATEV (handwerksspezifischer Kontenrahmen)
  • 02Lohnabrechnung mit Tarifen, Mindestlöhnen, Zuschlägen
  • 03Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigung — was zu beachten ist
  • 04Reverse-Charge nach § 13b UStG (Bauleistungen, Gebäudereinigung)
  • 05Jahresabschluss mit Investitionsabzug und Sonderabschreibung
  • 06Existenzgründung und Übergabe von Handwerksbetrieben
  • 07DATEV Unternehmen Online für Baustellen-Belegerfassung
  • 08Steuerliche Optimierung Inhaber-Pkw und Firmenfahrzeuge
So arbeiten wir

Drei Schritte zum Mandat.

01

Erstgespräch

Digital, in unserer Kanzlei oder bei Ihnen in der Werkstatt — wie es Ihnen passt.

02

Übernahme

Migration vom alten Steuerberater, neue DATEV-Mandantenanlage, Übergabe vor Quartalsende möglich.

03

Laufende Betreuung

BWA monatlich, Lohn pünktlich, Jahresabschluss zur Frist. Sie konzentrieren sich auf Ihre Baustelle.

Häufige Fragen

Was Handwerker uns fragen.

Welche Gewerke betreuen Sie?

+

Bauunternehmen, Elektriker, Sanitär/Heizung/Klima, Maler und Lackierer, Tischler und Schreiner, Dachdecker, KFZ-Werkstätten, Metallbau, Bodenleger, Trockenbauer, Fensterbauer etc. — entscheidend ist die Tiefe in Bauleistung-Steuerlogik und branchenspezifischem Lohn.

Was kostet eine Steuerberatung für meinen Handwerksbetrieb?

+

Unser Honorar folgt der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Konkret hängt es von Mitarbeiterzahl, Umsatz und gewünschtem Leistungsumfang ab. Im Erstgespräch klären wir Honorarrahmen schriftlich, bevor Sie mandatieren. Auf Wunsch arbeiten wir mit Pauschalen für planbare Monatskosten.

Wie läuft der Wechsel von meiner aktuellen Kanzlei?

+

Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, fordern Unterlagen an, richten DATEV-Mandantenanlage neu ein und migrieren laufende Daten. Für Sie: ein Termin und eine Vollmacht — der Rest läuft im Hintergrund. Auch unterjährige Übergaben sind Standard.

Übernehmen Sie meine Lohnabrechnung — auch SOKA-BAU?

+

Ja. Wir rechnen monatlich mit allen branchenrelevanten Tarifen ab, übernehmen SOKA-BAU- und ULAK-Meldungen, kümmern uns um A1-Bescheinigungen für Auslandseinsätze, behandeln Auslöse, Verpflegungsmehraufwand und Schmutzzulagen korrekt. Lohnscheine kommen pünktlich, Beiträge fließen termintreu.

Was ist Bauabzugssteuer und wann betrifft mich das?

+

Die Bauabzugssteuer nach § 48 EStG ist eine 15-prozentige Quellensteuer auf Bauleistungen zwischen Unternehmen. Sie wird vom Auftraggeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt — es sei denn, Sie legen eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor. Wir beantragen die Bescheinigung für Sie und prüfen bei Subunternehmern, ob deren Bescheinigung gültig ist.

Was ist Reverse-Charge nach § 13b — und wann gilt das für mich?

+

Reverse-Charge nach § 13b UStG bedeutet: Bei bestimmten Bauleistungen zwischen Unternehmen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Leistende. Sie als Heizungsbauer oder Elektriker müssen also unter Umständen Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben — und Eingangsrechnungen anders verbuchen. Wir prüfen jeden Fall im Detail.

Übernehmen Sie auch die Buchhaltung für mehrere Baustellen?

+

Ja. Über DATEV Unternehmen Online erfassen Sie und Ihre Baustellenleiter Belege mobil per App, wir buchen tagaktuell und liefern eine BWA mit Baustellen-Auswertung. Das funktioniert auch bei wechselnden Einsatzorten und größeren Teams.

Was ist mit dem Firmenwagen — 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?

+

Wir prüfen für jeden Inhaber-Pkw, welche Variante steuerlich günstiger ist — und ob der Pritschenwagen oder das Werkstattfahrzeug überhaupt als Pkw gilt oder als Lkw bzw. Werkstattfahrzeug einzustufen ist. Bei Werkstattfahrzeugen entfällt die private Nutzungsbesteuerung oft komplett.

Erstgespräch für Ihren Betrieb.

Kostenlos und unverbindlich. Auch in der Werkstatt, wenn Ihnen das passt.