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SteuerkanzleiBonn · Köln · Rhein-Sieg
Handwerk
Schwerpunkt Bauhauptgewerbe

Bauunternehmen in Bonn und Köln.

Hochbau, Tiefbau, Schlüsselfertigbau — wir kennen alle Sonderregelungen Ihres Gewerbes.

Erstgespräch vereinbaren

Bauunternehmen arbeiten in einem der steuerlich anspruchsvollsten Branchen — Bauabzugssteuer, § 13b Reverse-Charge, SOKA-BAU, ULAK, Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe. Wer hier nicht spezialisiert ist, verliert Geld an unnötige Komplexität.

Was uns auszeichnet

Vier Tiefen.

Bauunternehmen haben spezielle steuerliche Anforderungen. Wir bringen die Tiefe, die in Standardberatung untergeht.

01

Bauabzugssteuer §48 EStG

Quellensteuer 15% — wir beantragen Freistellungsbescheinigungen, prüfen Subunternehmer, klären Haftungsfragen.

02

§13b UStG Reverse-Charge

Bauleistungen zwischen Unternehmen — Sie schreiben Rechnungen ohne USt, der Empfänger schuldet sie. Saubere Abgrenzung Pflicht.

03

SOKA-BAU und ULAK

Sozialkasse Bauwirtschaft, Urlaubskasse, Baulohn-Spezifika — wir übernehmen alle Meldungen aus einer Hand.

04

Mindestlohn-Tarife

Bauhauptgewerbe-Mindestlohn, Werkpolier-Tarif, Auslöse — wir rechnen tarifkonform ab und melden korrekt.

Leistungen

Was wir für Bauunternehmen tun.

  • 01Finanzbuchhaltung Bauwirtschaft (Bau-Kontenrahmen)
  • 02Lohnabrechnung Bauhauptgewerbe inkl. SOKA-BAU
  • 03ULAK-Meldungen und Urlaubskasse
  • 04Bauabzugssteuer §48 EStG / §48b-Freistellung
  • 05§13b UStG Reverse-Charge
  • 06Anzahlungen und Schlussrechnungen sauber buchen
  • 07Investitionsabzug für Maschinen und Fahrzeuge
  • 08Übergabe und Nachfolge im Bauunternehmen

Erstgespräch für Bauunternehmen.

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Konstellation.